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Politik

Scharfe Kritik an NSA-Ausschuss

26. November 2016

Sein Mandant müsse endlich angehört werden, fordert der deutsche Anwalt des US-Whistleblowers, Wolfgang Kaleck. Dem Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag wirft der Jurist eine Hinhaltetaktik vor.

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Edward Snowden
Bild von Edward-Snowden bei einer FilmvorführungBild: picture alliance / Christian Charisius/dpa

Schon lange dringen Oppositionspolitiker darauf, den US-Whistleblower Edward Snowden in Deutschland über Schnüffeleien der US-Geheimdienste zu befragen. Nun legt der deutsche Snowden-Anwalt, Wolfgang Kaleck, nach.

Dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sagte Kaleck, sein Mandant habe ein uneigennütziges Interesse, in Deutschland auszusagen. Der 33-Jährige, der nach seiner Flucht aus den USA in Russland Asyl erhalten hatte, müsse aber vom Zugriff deutscher und ausländischer Strafverfolgungsbehörden verschont bleiben, forderte der Anwalt, der auch als auch Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) tätig ist.

"Vorsitzender hat auf Zeit gespielt"

Kaleck widersprach der Ansicht, die Bundesregierung müsse Snowden an die USA ausliefern, weil es dort einen Haftbefehl gegen ihn gibt. "Ein Verstoß gegen den 'Espionage Act' der USA ist ein klassisches politisches Delikt, das keine Auslieferung erlaubt", sagte der Rechtsanwalt.

Dem Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag, dem CDU-Politiker Patrick Sensburg, warf Kaleck eine Hinhaltetaktik vor. Sensburg habe die Aufgabe gehabt, "dafür zu sorgen, dass der wichtige Zeuge Snowden gehört wird. Stattdessen hat er auf Zeit gespielt und ihm sinngemäß vorgeworfen, ein russischer Spion zu sein." Der Ausschuss soll Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland - etwa der US-amerikanischen NSA - aufklären.

Deutschland Wolfgang Kaleck Generalsekretär des ECCHR
Snowden-Anwalt Wolfgang Kaleck Bild: picture-alliance/dpa

Ausschuss muss Regierung zu Amtshilfeersuchen auffordern

Die Opposition im Bundestag hatte kürzlich bei ihren Bemühungen, Snowden als Zeugen vor das NSA-Untersuchungsgremium zu laden, einen Etappensieg verbucht. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einem Antrag der Abgeordneten von Grünen und Linken statt und verpflichtete den Ausschuss, ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Der BGH betonte aber auch, die Bundesregierung sei nicht verpflichtet, "dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen nachzukommen".

Snowden-Anwalt Kaleck sagte, sein Mandant hoffe weiterhin auf eine Begnadigung durch US-Staatschef Barack Obama. "Aus dem Amt scheidende Präsidenten sind immer für eine Überraschung gut. Die Hoffnung geben wir bis zuletzt nicht auf."

cw/jj (dpa, spon)