1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

So teuer kann Filesharing werden

Silke Wünsch31. August 2012

Ein US-amerikanischer Student muss mehr als eine halbe Million Euro Strafe zahlen, weil er beim Filesharing erwischt worden ist. Die Plattenfirmen sind zufrieden, der Student pleite. Wie ist die Lage in Deutschland?

https://p.dw.com/p/15xoS
Rot leuchtende Glasfaserkabel sind am Donnerstag (24.11.2011) am Rande einer Fachtagung für die Breitbandversorgung in Norddeutschland in Zarrentin in einem Demonstrationsaufbau für häusliche Glasfasernetze zu sehen. Für norddeutsche Dörfer mit langsamen Internetzugang will der erste Glasfaser-Tag Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins nach Wegen auf die Datenautobahn suchen. Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa 28335098
Rot leuchtende GlasfaserkabelBild: picture-alliance/dpa

Es geht um 30 Songs bekannter Rockbands: Nirvana, Greenday, Incubus. So berühmte Rockbands sind in der Regel bei großen Plattenfirmen unter Vertrag. Und große Plattenfirmen sind besonders hartnäckig hinter Filesharern her. Das sind die Leute, die Musik aus dem Netz laden ("saugen"), illegal natürlich, und diese Musik wieder uploaden, also in Tauschbörsen weiteren Usern zur Verfügung stellen. Im Zuge der unendlichen Urheberrechtsdebatte wirkt dieses Urteil aus den USA wie ein Fanal, wie eine Demonstration: "Seht her, wer Urheberrecht verletzt, wird schwer bestraft."

Sind Filesharer Schwerverbrecher?

Solch drakonische Strafen verwundern, obwohl das illegale Up- und Downloaden schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt gilt. Besonders empörte Stimmen behaupten, dass Raubkopierer härter bestraft würden als Vergewaltiger. "Das würde ich so nicht unterschreiben", sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Ein Blick ins deutsche Gesetzbuch zeigt, dass Vergewaltigung eindeutig härter bestraft wird. Das Strafmaß beträgt hier mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe. Bei Urheberrechtsverletzungen sind Geldstrafen üblich. "

Solmeckes Kanzlei hat sich auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert und bietet sogar eine Filesharer-Hotline an, bei der sich User melden können, die von der Musik- und Filmindustrie abgemahnt worden sind. Zur Zeit vertritt die Kanzlei 16.000 Mandanten, die der Raubkopiererei bezichtigt werden.

Einschüchterungsversuche

Der 30-jährige Timo (Name von der Red. geändert) kann ein Lied davon singen. Sein Verfahren läuft noch, deswegen möchte er unerkannt bleiben. Er hat eine große Musiksammlung auf seinem Rechner und früher hat er auch ab und zu mal einen Song hochgeladen - für Freunde. Eine Kanzlei, die sich auf Abmahnungen spezialisiert hat, schickte Timo im Auftrag einer großen Plattenfirma einen Brief. Darin hieß es, er solle das Album einer mittelmäßig bekannten Künstlerin umsonst ins Netz gestellt haben. "Das Schreiben war ein Vordruck", erzählt Timo, "die Unterschrift war eine Farbkopie." Dem Brief war außerdem eine lange Liste mit ähnlichen Fällen und Urteilen beigefügt. "Offenbar, damit ich sehen konnte, mit wem ich es zu tun hatte", grinst Timo. Und schließlich sollte er eine so genannte Unterlassungserklärung unterschreiben.

ILLUSTRATION - Ein Mann sitzt am 16.06.2011 vor verschiedenen Computern Foto: Jana Pape dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Per IP-Adresse werden Filesharer ausfindig gemachtBild: picture-alliance/dpa

Damit gibt man  zu, eine Straftat begangen zu haben und verspricht, das in Zukunft nicht wieder zu tun. Falls doch, kann man dafür belangt werden. "Bevor man so etwas unterschreibt, sollte man sich Rat bei einem fachkundigen Anwalt holen", rät Solmecke. Ignorieren dürfe man die Abmahnung auf keinen Fall, sondern die Unterlassungserklärung einfach anders formulieren.

Das hat auch Timo getan: Er hat schriftlich versprochen - unter Nichtanerkennung der Schuld, wie es im Juristendeutsch heißt - dass er dieses Werk nicht weiter zur Verfügung stellen wird. Tatsächlich hat er fast drei Jahre lang nichts mehr davon gehört. Drei Jahre dauert nämlich die Verjährungsfrist.

Doch jetzt, pünktlich zum Ablauf der Frist, kommen in kurzen Abständen Rechnungen und Mahnbescheide der Abmahnkanzlei für die Anwaltskosten, die innerhalb der letzten Wochen auf wundersame Weise angewachsen und jetzt schon um vieles höher als die ursprüngliche Forderung sind. "Der größte Witz daran ist", so Timo, "ich hatte diese Platte, um die es geht, gar nicht. Ich kannte sie nicht einmal."

Ein heilloses Durcheinander

Viele Anwaltskanzleien in Deutschland haben sich mittlerweile auf das Abmahngeschäft spezialisiert. Damit ist schnelles Geld zu machen, zehntausende Verfahren laufen aktuell. Viele User zahlen vorschnell oder unterschreiben ominöse Erklärungen, andere lassen sich auf viel zu hohe Vergleiche ein. Für die Gerichte ist es oft schwer nachzuvollziehen, ob die Abmahnkanzleien ihre Forderungen noch mit den Ansprüchen ihrer Mandanten absprechen. 

Außerdem passieren immer wieder Fehler. Manchmal stimmt auch einfach eine IP-Adresse nicht, hinter der man einen vermeintlichen Urheberrechtsverletzer entdeckt haben will. So werden viele Internetnutzer zu Unrecht verdächtigt.

"Generell muss man sagen, dass in diesen Abmahnungen viel zu viel Geld gefordert wird", sagt Anwalt Solmecke. "Ganz so hoch wie in dem Fall aus den USA sind die Forderungen der deutschen Musikindustrie zwar nicht, jedoch können bei einem verlorenen Gerichtsverfahren auch hier Gesamtkosten von bis zu 10.000 Euro anfallen." Dabei entscheiden die Gerichte in Deutschland ganz unterschiedlich. "Die Palette reicht von 15 Euro bis 300 Euro pro Song. Wenn Musikalben getauscht wurden, kann schon mal eine Summe von mehreren Tausend Euro zustande kommen. Dazu kommen dann noch die Rechtsanwaltskosten."

Bildtitel: CD – MP3-Player Bildbeschreibung: Ein MP3 PLayer liegt auf einer CD Bildrechte: bluepoke/flickr cc-by-nc-sa Bildquelle: http://www.flickr.com/photos/bluepoke/3564741704/
Auch wer gekaufte CDs als mp3-Dateien hochlädt, macht sich schuldigBild: cc-by-nc-sa-bluepoke

Durch die Hintertür

Aber warum muss jemand, der ein Album mit zwölf Songs hoch lädt, unter Umständen mehrere Tausend Euro Strafe zahlen?

In dem Moment, in dem man Musik in einem großen Tauschbörsennetzwerk anbietet, müsste man an den Rechteinhaber eigentlich eine Lizenzgebühr zahlen, was beim Filesharing ja nicht der Fall ist. Und so entgeht dem Rechteinhaber eine Menge Geld - gerade wenn es um aktuelle und in den Charts erfolgreiche Musik geht. Mit den Abmahnungen können sich die Plattenfirmen das Geld zurück holen, das ihnen entgangen ist. Dass die genaue Summe dabei nur sehr schwer zu ermitteln ist, liegt auf der Hand und macht es den Gerichten besonders schwer. Schließlich weiß man ja nicht, wie viele Menschen diese Platte wirklich gekauft hätten.

Eine Gelddruckmaschine

Anwälte verdienen in diesen Zeiten eine Menge Geld, egal ob sie abmahnen oder ihren Mandanten dabei helfen, mit einem blauen Auge aus solchen Verfahren herauszukommen. Immer mehr Kanzleien stürzen sich auf das Urheberrecht - die Gewinnspanne ist gerade beim Abmahnen enorm hoch. Der Gesetzgeber denkt schon seit langem darüber nach, wie man die Kosten deckeln könnte, um solche Abmahnungen weniger lukrativ zu machen. Bislang allerdings ohne Erfolg.

Banker mit Bonus Banker mit Bonus © granata68 #28961772
Abmahnungen sind ein lukratives GeschäftBild: Fotolia/granata68

Und die Künstlerin, der Timo angeblich durch seinen Upload geschadet hat? Die weiß wahrscheinlich bis heute nicht, wie sehr sich ihre Plattenfirma und ein paar Anwälte für ein paar hundert Euro ins Zeug legen. Unter Umständen wäre sie sogar froh gewesen, wenn Timo ein wenig für sie im Netz geworben hätte. Doch das hätte Timo freiwillig nicht getan: "Ich hab mir das natürlich mal angehört. Das Album ist totaler Schrott."