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Politik

Sozialhilfe erst nach fünf Jahren

2. Dezember 2016

Der Bundestag hat die Sozialleistungen für EU-Ausländer in Deutschland eingeschränkt. Damit soll verhindert werden, dass EU-Bürger wegen der höheren Sozialleistungen aus anderen Staaten nach Deutschland kommen.

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Berlin Reichstag an der Spree
Die Abgeordneten im Plenarsaal unter der Reichstagskuppel beschlossen das Gesetz am späten AbendBild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Wer aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zieht und keine Arbeit hat, soll künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe bekommen. Der Bundestag beschloss ein von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegtes Gesetz. Danach sind EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder zuvor nie gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen.

Künftig besteht für sie erst nach fünf Jahren ein Leistungsanspruch gemäß den Sozialgesetzbüchern II und XII, "nach eingetretener Verfestigung des Aufenthaltes", wie es im Gesetz heißt. Zur Begründung hieß es, nur wer in Deutschland lebe, arbeite und Beiträge zahle, habe auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus den hiesigen Sozialsystemen. Wer jedoch noch nie hier gearbeitet habe und auf staatliche Unterstützung angewiesen sei, müsse existenzsichernde Leistungen in seinem Heimatland beantragen.

Überbrückungshilfe bis zur Ausreise

Vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist soll es künftig nur noch für höchstens einen Monat eine Überbrückungshilfe bis zur Ausreise geben. Hilfebedürftige sollen Leistungen für Ernährung und Unterkunft erhalten sowie die Kosten für die Rückreise erstattet bekommen können. Auch die Datenübermittlung zwischen den Behörden soll verbessert werden, damit Unberechtigte nicht Sozialleistungen oder Kindergeld beziehen können. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf bereits Mitte Oktober gebilligt.

Deutschland Bundestag Andrea Nahles
Arbeitsministerin Andrea Nahles im BundestagBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf Urteile des Bundessozialgerichts vom Dezember 2015. Die obersten Sozialrichter hatten entschieden, dass EU-Bürger zwar keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen können, wenn sie zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber keine Arbeit finden. Es stehe ihnen aber nach sechs Monaten Sozialhilfe zu. Dafür müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen. Städte und Gemeinden drängten daher auf eine gesetzliche Neuregelung, die ihre Ausgaben für Sozialleistungen senkt.

Die Opposition lehnt die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für EU-Bürger ab. Die Grünen plädieren dafür, dass EU-Ausländer bereits ab dem vierten Monat ihres Aufenthalts Anspruch auf Hartz IV haben sollten. Die Linksfraktion beklagte, die Regierung verrate die europäische Idee. Das Grundrecht auf die Sicherung des Existenzminimums müsse für alle Menschen in Deutschland gelten.

Kritik kam jüngst auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der in einer Anhörung des Parlaments von einem Tabubruch sprach. Es sei nicht akzeptabel, Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten, fünf Jahre lang von existenzsichernden Sozialleistungen auszuschließen.

stu/gri (afp, dpa, epd)