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Sparkassen gewinnen Farbenstreit

21. Juli 2016

Die Sparkassen dürfen sich ihr charakteristisches Rot exklusiv für das Bankengeschäft mit Privatkunden sichern. Dagegen geklagt hatte die spanische Konkurrenz der Santander-Banken.

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Bildkombo Logos der Santander Bank und der Sparkasse
Bild: picture-alliance/dpa

Die Sparkassen dürfen sich ihr charakteristisches Rot exklusiv für das Bankengeschäft mit Privatkunden sichern. Die beim Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke muss nicht gelöscht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied. Die Karlsruher Richter begründen das mit der breiten Durchsetzung im deutschen Markt. Damit geht ein sechs Jahre langer Streit mit den Santander-Banken zu Ende, die ein fast identisches Rot verwenden. Sie hatten die Löschung der Marke beantragt. (Az. I ZB 52/15)

Was das Urteil für den künftigen Markenauftritt von Santander in Deutschland bedeuten wird, war zunächst unklar. In dem Streit laufen auch noch andere Gerichtsverfahren. In einer ersten Reaktion hieß es, man werde das Urteil sorgfältig analysieren "und prüfen, inwiefern wir dagegen vorgehen können". "Santander wird weiter für die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auf dem Markt für Finanzdienstleistungen eintreten."

Bundespatentgericht hatte anders entschieden

Das Sparkassen-Rot mit der genauen Bezeichnung "HKS 13" ist seit 2007 als Marke registriert. Im Juli 2015 hatte das Bundespatentgericht dem Santander-Antrag auf Löschung stattgegeben. Die Bankengruppe benutzt weltweit das eine Nuance dunklere "HKS 14". Dagegen wehrten sich die Sparkassen - mit Erfolg. Die BGH-Richter hoben den Beschluss auf und entschieden die Sache selbst. Damit ist der Rechtsstreit zu Ende.

Eine zentrale Rolle spielten dabei mehrere Auftragsgutachten der Kontrahenten, die greifbar machen sollten, wie weit sich das Rot bei den Verbrauchern als Sparkassen-Farbe durchgesetzt hat. Die Schwelle dafür sehen die Gerichte bei 50 Prozent. Maßgeblich sind die beiden Zeitpunkte der Anmeldung und der Entscheidung über die Löschung.

Umstrittene Gutachten

Umstritten war die Aussagekraft dieser Gutachten. Beide Seiten werfen einander vor, dabei nicht mit neutralen Fragen gearbeitet zu haben. Auch der BGH ist nun der Ansicht, dass für die Anmeldung der Marke im Jahr 2002 kein ausreichender Nachweis vorliegt. Anders als ihre Kollegen beim Bundespatentgericht halten die Richter allerdings zwei neuere Gutachten von 2013 und 2015 zwar für mangelhaft.

"Diese Mängel sind aber nicht so schwer, dass man die Gutachten verwerfen müsste", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Damit sei belegt, dass sich das Sparkassen-Rot zumindest 2015 durchgesetzt hätte. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband nannte die Entscheidung "richtig und wichtig". "Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt", erklärte Präsident Georg Fahrenschon.

Kein Einzelfall

Der Streit ums Sparkassen-Rot ist kein Einzelfall. Immer wieder entscheiden Gerichte, weil Firmen "ihre" Farbe als Marke schützen lassen - und damit der Konkurrenz das Leben schwer machen. Der Bundesgerichtshof hatte auch schon mit diesen Farben zu tun:

BLAU: Seit Jahren verteidigt Beiersdorf sein "Nivea"-Blau gegen Unilever («Dove»). Nach einer BGH-Entscheidung hat das Patentgericht noch einmal zu prüfen, ob die Marke wirklich gelöscht werden darf.

GELB: Im Streit um das Gelb seiner Wörterbücher setzt sich der Langenscheidt-Verlag 2014 gegen den Sprachlern-Software-Hersteller Rosetta Stone durch. Es bestehe Verwechslungsgefahr, meint der BGH.

LILA: 2004 entscheidet der BGH, dass die Firma Verdener Keks- und Waffelfabrik ihr Gebäck nicht in lilafarbenen Tüten anbieten darf. Die Farbe sei zum Inbegriff für "Milka"-Produkte geworden.

MAGENTA: Die Farbe Magenta ist zu Recht Markenzeichen der Telekom, urteilt der BGH 2003. Der Konzern setzt durch, dass die Mobilcom AG (heute Freenet) die Farbe nicht in Anzeigen verwenden darf.

ul/wen (dpa)