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Spekulationssteuer auf dem Prüfstand

18. November 2003
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft am heutigen Dienstag die geltende Besteuerung von Spekulationsgewinnen auf Aktien. Dabei geht es um die Frage, ob die mangelnden Kontrollen bei der Versteuerung der Aktengewinne eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen darstellt. Der Anhörung liegt die Vorlage des Bundesfinanzhofs in München zu Grunde. Gewinne aus Aktien und Wertpapieren müssen dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen. Erst nach einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei. Führende deutsche Steuerrechtler gehen davon aus, dass das BVG die geltende Regelung für grundgesetzwidrig erklärten wird, wie die «Financial Times Deutschland» (Montagausgabe) berichtet. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten erwartet.