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Stärkere Parlamentsbeteiligung bei Euro-Rettung

20. März 2012

Das Bundesverfassungsgericht hatte die eingeschränkte Parlamentsbeteiligung bei der Kontrolle des Euro-Rettungsschirms moniert. Jetzt haben sich CDU/CSU und FDP auf eine stärkere Parlamentsbeteiligung geeinigt.

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Reichstagsgebäude (Foto: Fotolia)
Bild: Fotolia

Angesichts massiver Kritik des Bundesverfassungsgerichts wegen der eingeschränkten Parlamentsbeteiligung bei der Kontrolle des Euro-Rettungsschirms haben sich CDU/CSU und FDP auf mehr Mitsprache geeinigt. Wie die Tageszeitung "Die Welt" schreibt, soll in Zukunft grundsätzlich das gesamte Plenum des Bundestags den Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Euro-Rettungsschirm zustimmen. Ausnahmen davon soll es nur noch bei besonderer Eilbedürftigkeit geben - oder dann, wenn vor bestimmten Anleihe-Geschäften Vertraulichkeit geboten ist.

"Zu schwammig"

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar die eingeschränkte Parlamentsbeteiligung bei der Kontrolle des Euro-Rettungsschirms für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der neue Gesetzentwurf wird den Fraktionen von CDU/CSU und FDP an diesem Dienstag vorgestellt.

Die Opposition kritisierte die geplanten Änderungen als nicht ausreichend. Die CDU/CSU wolle die Änderungen am Gesetz auf ein Minimum reduzieren und sei nicht bereit, grundsätzliche Hinweise des Bundesverfassungsgerichts mit aufzunehmen, sagte der SPD-Haushaltspolitiker Rolf Schwanitz der "Welt". Der haushaltspolitischen Sprecherin der Grünen, Priska Hinz, sind die Kriterien für den Sonderfall zu schwammig: Man könne nicht der Regierung die Entscheidung überlassen, was eilbedürftig sei, sagte sie. Die Koalition wies die Kritik zurück. Sie warf der SPD vor, nicht an einer gemeinsamen Regelung interessiert zu sein.

hp/ml (dpa)