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Anklage fordert Freispruch für Strauss-Kahn

17. Februar 2015

Im Zuhälterei-Prozess gegen Ex-IWF-Chef Strauss-Kahn hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass sich der 65-Jährige der schweren Zuhälterei schuldig gemacht habe.

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Porträt Dominique Strauss-Kahn (Foto: reuters)
Bild: Reuters/G. Fuentes

Dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn war vorgeworfen worden, Sexpartys mit Callgirls unter anderem in Paris, Brüssel und Washington mitorganisiert zu haben. Er habe weder die Prostituierten bezahlt noch die Abende organisiert oder einen finanziellen Vorteil gehabt, sagte Staatsanwalt Frédéric Fèvre vor dem Strafgerichtshof im nordfranzösischen Lille. Daher müsse Dominique Strauss-Kahn freigesprochen werden.

Bei den 13 anderen Angeklagten sprach sich die Staatsanwaltschaft überwiegend für Bewährungs- und Geldstrafen aus. Der Bordellbetreiber soll nach den Vorstellungen der Anklagebehörde für ein Jahr ins Gefängnis.

Beteiligung an Sexpartys eingeräumt

Vor und während des Prozesses hatte der einstige sozialistische Spitzenpolitiker, der für das Amt des französischen Staatspräsidenten im Gespräch war, eingeräumt, an den Sexpartys beteiligt gewesen zu sein. Er bestritt aber gewusst zu haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft, ihn freizusprechen, ist keine Überraschung: Bereits im Juni 2013 hatte sich die Behörde gegen eine Anklage Strauss-Kahns ausgesprochen und zur Begründung erklärt, es gebe nicht ausreichend belastendes Material. Die Untersuchungsrichter sahen dies aber anders und erhoben Anklage gegen den früheren französischen Wirtschafts- und Finanzminister. Der Prozess soll am Freitag enden, ein Urteil dürfte aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.

uh/wl (dpa,afp)