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Stabilitäts- und Wachstumspakt

28. November 2002
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Wächter über den Stabilitätspakt: EU-Kommissar Pedro SolbesBild: AP
Mit dem im Juni 1997 auf dem EU-Gipfel von Amsterdam vereinbarten Stabilitäts- und Wachstumspakt wurden die Vereinbarungen des Maastrichter Vertrags konkretisiert. Festgelegt wurden Mechanismen zur Überwachung der nationalen Haushalte und mögliche Sanktionen, falls nationale Haushalte übermäßig defizitär sein sollten. Ein übermäßiges Defizit liegt vor, wenn das nationale Haushaltsdefizit drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes übersteigt.

Nötig sind solche Vereinbarungen, weil - anders als bei der Geldpolitik - die Finanzpolitik in der Verantwortung der Nationalstaaten verbleibt. Überschreitet das Haushaltsdefizit eines Euro-Landes die genannte Marke, muss durch die Europäische Kommission ein "Haushaltsüberwachungsverfahren" ausgelöst werden. Wenn das betroffene Land innerhalb von vier Monaten nicht die ausreichenden Gegenmaßnahmen einleitet, sollen Sanktionen verhängt werden. Das könnten zunächst unverzinste Einlagen bei der Europäischen Zentralbank sein. Bei langfristigen Verstößen kann die Einlage aber auch in eine Geldbuße umgewandelt werden.