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Startschuss für "Statusgesetz": Ungarns Präsident überreicht erste Ungarnausweise

11. Januar 2002

– Einigung mit Rumänien in der Kritik

https://p.dw.com/p/1gwT
Budapest, 10.1.2002, BUDAPESTER ZEITUNG, deutsch

Staatspräsident Ferenc Mádl übergibt heute (10.1.) im Munkácsy-Saal des Parlaments die ersten Ungarnausweise. Gemäß dem am ersten Januar in Kraft getretenen Gesetz über die in den Nachbarländern lebenden Ungarn berechtigt der Ausweis zu zahlreichen Vergünstigungen und Förderungen von Personen, die nicht ungarische Staatsbürger, jedoch von ungarischer Nationalität sind und in Kroatien, Slowenien, Jugoslawien, Rumänien, der Slowakei und der Ukraine leben. (fp)

Budapest, 8.1.2001, BUDAPESTER ZEITUNG, deutsch

Der Ärger um das Statusgesetz ebbt nicht ab: Die unmittelbar vor Weihnachten von Premier Viktor Orbán und seinem Bukarester Amtskollegen Adrian Nastase unterzeichnete Vereinbarung zum Statusgesetz wurde in Rumänien als Sieg gefeiert und schlug auch in Ungarn hohe innenpolitische Wellen. Die Opposition gab sich entrüstet über die möglichen Folgen für den Arbeitsmarkt, die die Regierung zu bagatellisieren versuchte und über den Missbrauch für Wahlkampfziele klagte.

Kernpunkt des Kompromisses mit Rumänien ist die Tatsache, dass jetzt alle Rumänen die Vorzüge des Statusgesetzes in Anspruch nehmen können, inklusive des Arbeitsvisums für Ungarn. Das Statusgesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten. Das Parlament hatte es im Juli letzten Jahres mit großer Mehrheit beschlossen; die unendlichen Geplänkel der letzten Monate zwischen Ungarn und den Nachbarstaaten Rumänien und Slowakei zeigten allerdings, dass die ostmitteleuropäischen Empfindlichkeiten weiter sehr groß sind.

Die durch das Statusgesetz gewährten Begünstigungen können alle Ungarn im Ausland in Anspruch nehmen, die im Besitz eines so genannten Ungarnausweises sind. Die Bedingungen für die Erteilung eines solchen Ausweises sind: die Erklärung des Antragstellers, dass er seiner Identität nach Ungar sei und die Kenntnis der ungarischen Sprache. Es reicht auch aus, dass der Staat, dessen Bürger der Antragsteller ist, diesen als Ungar betrachtet, oder dass der Antragsteller Mitglied einer ungarischen Organisation oder Kirche ist. Dies gilt zum Beispiel für alle Mitglieder der Partei der ungarischen Rumänen, RMDSZ.

Gemäß dem von den Premiers Orbán und Nastase unterzeichneten Memorandum darf der Ungarnausweis weder die Abstammung des Antragstellers erwähnen noch seine nationale Zugehörigkeit. Entgegen der ursprünglichen Gesetzesfassung untersagt das Memorandum auch die Gewährung eines Ausweises an Familienangehörige rumänischer Nationalität des Antragstellers. Das trifft besonders jene, die in gemischten Ehen leben. Mit den Empfehlungen des Venedig-Ausschusses der EU im Rücken hat Nastase zudem erreicht, dass die Ausweise nur von ungarischen Außenvertretungen oder in Ungarn selbst ausgeteilt werden können.

Jene Teile des Gesetzes, die die Vergünstigungen hinsichtlich Bildung und Reisen in Ungarn behandelten, blieben zwar erhalten, aber beim Kapitel der dreimonatigen Arbeitsgenehmigung musste Orbán kapitulieren. Jeder Rumäne bekam das Recht der dreimonatigen Arbeit in Ungarn. Kurz vor den Wahlen blieb Orbán nur die Möglichkeit, den von Nastase geknüpften Gordischen Knoten mit einem Schlag zu durchhauen und die ungewünschten Folgen zu verharmlosen. Das dürfte ihm jedoch nicht gelingen, weil voraussichtlich auch andere Nachbarstaaten die gleichen Rechte verlangen werden.

Die Opposition behauptet, nicht genügend konsultiert worden zu sein und sprach umgehend von verheerenden Folgen für den ungarischen Arbeitsmarkt. "Einen solchen Vergleich schließt nur eine besiegte Regierung", kommentierte Ex-Premier Gyula Horn. Seiner Meinung nach gebe es keine sachlichen Gründe, eine solche Vereinbarung zu schließen. "Die Regierung irrt, wenn sie glaubt, die Interessen des Landes beiseite schieben zu können, um ihre Wahlkampfziele zu verfolgen. Rumänien schwimmt im Siegesrausch." Auch andere sozialistische Politiker und der liberale SZDSZ verlangen die Suspendierung des Vollzugs des Statusgesetzes, weil es schwere gesellschaftliche und soziale Spannungen verursachen und den Nationalismus stärken könne. (fp)