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Steuerzahler müssen Soli nur noch unter Vorbehalt zahlen

8. Dezember 2009
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Steuerzahler müssen den Solidaritätszuschlag künftig nur noch unter Vorbehalt entrichten. Das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder hätten sich darauf verständigt, den sogenannten Soli ab dem Jahr 2005 nur noch vorläufig festzusetzen, teilte das Bundesfinanzministeriums am Dienstag in Berlin. Damit reagierten Bund und Länder auf die kürzlich getroffene Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts, das die Abgabe für verfassungswidrig befand. Steuerzahler müssen nun keinen gesonderten Einspruch mehr gegen ihren Steuerbescheid einlegen, wenn sie davon profitieren wollen, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung künftig womöglich bestätigt und den Zuschlag endgültig kippt.