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Stichwort: Atomstreit

Mirjam Gehrke1. Februar 2006

Eine Chronologie des Atomstreits zwischen der Weltgemeinschaft und dem Iran.

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Iran zählt zu den über 140 Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag von 1970 unterzeichnet haben. Er soll die Verbreitung von Atomwaffen verhindern, aber gleichzeitig die friedliche Nutzung der Atomenergie auch für Nicht-Atommächte ermöglichen. Dem Vertrag zufolge hat auch der Iran das Recht, Kernenergie friedlich, das heißt zur Energieerzeugung zu nutzen. Doch in den 11 Atomanlagen, die sich vor allem im Norden des Landes konzentrieren, wird nach Einschätzungen der USA und der IAEA an der Herstellung von waffenfähigem Plutonium gearbeitet.

Es begann 2002

Der Konflikt, der im März 2006 em Sicherheitsrat der Vereinten Nationen landen könnte, begann im August 2002, als eine iranische Oppositionsgruppe im Exil über eine Anlage zur Anreicherung von Uran in Natans und einen Schwerwasserreaktor in Arak berichtete. Daraufhin lässt die Internationale Atomenergie-Behörde IAEA beide Anlagen inspizieren und stellt fest, dass der Iran gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen habe: Die Anreicherung von Uran diene nicht der Energieerzeugung. Vor allem angesichts der großen Erdöl- und Erdgasreserven Irans erscheint dieses Argument den Amerikanern und anderen ohnehin schon länger unglaubwürdig.

Resultat: Teheran wird aufgefordert, sein Atomprogramm vollständig offen zu legen. Die EU-Troika aus Vertretern Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens verhandelt mit der iranischen Führung über ein Ende des Atomprogramms. Unter internationalem Druck verkündet Iran schließlich im Oktober 2003, das Programm zur Urananreicherung vollständig einzustellen. Im Dezember unterzeichnet Iran das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag und erklärt sich mit unangekündigten Inspektionen seiner Atomanlagen einverstanden.

Eine Frist verstreicht

Im Juni 2004 lässt der Iran dann aber die Frist verstreichen, die die IAEA dem Land gesetzt hatte, um alle Pläne und Informationen über sein Atomprogramm offen zu legen. Zeitgleich kündigt Teheran an, die Arbeit an den Gaszentrifugen wieder aufzunehmen - sie dienen der Urananreicherung.

Von da an eskaliert der Streit zwischen dem Iran und dem Westen: Die Vereinbarung von Oktober 2003 über die Einstellung des iranischen Atomprogramms wird von Teheran in Frage gestellt. Daraufhin verabschiedet die IAEA eine Resolution, in der der Iran zum Verzicht auf jegliche Uran-Anreicherung aufgerufen wird. Die Antwort aus Teheran, im Februar 2005, ist eindeutig: Der damalige Präsident Mohammed Khatami erklärt, keine iranische Regierung werde das Atomprogramm aufgeben - weitere Verhandlungen zwischen der EU und Teheran verlaufen ohne Ergebnisse.

Iran befindet sich zu dieser Zeit mitten im Wahlkampf. Im Juni gewinnt der ultrakonservative Teheraner Bürgermeister Mahmud Ahmadinejad die Präsidentschaftswahl - und bekräftigt die Linie seines Amtsvorgängers Khatami, am Atomprogramm festzuhalten.

Teheran lehnt ab

Im August 2005 nimmt die Atomanlage Isfahan ihren Betrieb wieder auf. Dort wird Uranhexafluorid hergestellt - eine Vorstufe der Urananreicherung. Die EU bietet umfassende Wirtschaftshilfe als Gegenleistung für einen Verzicht auf die Urananreicherung an - Teheran lehnt ab. Die EU und die USA unterbreiten im November 2005 den Kompromissvorschlag, iranisches Uran-Gas in Russland anreichern zu lassen - Teheran lehnt auch dieses Angebot ab. Gespräche darüber sollen aber Mitte Februar wieder aufgenommen werden.

Als die Siegel an der Atomanlage in Natans am 10. Januar entfernt werden und die Forschungsarbeiten wieder aufgenommen werden, erklärt die EU die Gespräche mit dem Iran für beendet und fordert die Einschaltung des UN-Sicherheitsrates. Am 30. Januar verständigen sich die Außenminister der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder und Deutschlands im zweiten Anlauf auf eine gemeinsame Position. Auch Russland und China erklären sich damit einverstanden, dem Sicherheitsrat über den Konflikt zu berichten. Allerdings soll die IAEA zunächst am 6. März einen weiteren Bericht zum Stand des Konflikts vorlegen - auf dieser Grundlage soll der UNO-Sicherheitsrat dann beraten.