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Stichwort: Atomwaffensperrvertrag und Zusatzprotokoll

10. März 2004
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Bild: AP

Der Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty/NPT) soll die Verbreitung von Nuklearwaffen und den zu ihrer Herstellung notwendigen Technologien verhindern. Das Abkommen wurde im Jahr 1968 zwischen den USA, der damalige Sowjetunion und Großbritannien abgeschlossen und trat 1970 in Kraft. Frankreich und China schlossen sich 1992 an. Die nukleare Schwellenmacht Nordkorea hatte den Vertrag 1985 unterzeichnet. Bis heute haben ihn mehr als 180 Staaten unterzeichnet.

Der Vertrag untersagt den Atommächten, Nuklearwaffen an Nicht-Atommächte weiterzugeben und verpflichtet sie zur Abrüstung. Mitgliedstaaten ohne Kernwaffen dürfen diese weder entwickeln noch herstellen. Zur friedlichen Nutzung wird ihnen aber der Zugang zu nuklearer Technologie garantiert.

Nach Artikel III des Vertrages soll die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien sicherstellen, dass die Nicht-Kernwaffenstaaten kein spaltbares Material zum Bau von Atombomben abzweigen oder aus anderen Ländern beschaffen. Weil sich die Kontrollmöglichkeiten in bestimmten Ländern als unzulänglich erwiesen, entwickelte die IAEO 1997 ein Zusatzprotokoll, das die Informationspflicht der Länder ausweitet und den IAEO-Inspekteuren erweiterte Zutrittsrechte gewährt.

Es sieht unter anderem unangemeldete Kontrollen und den freien Zugang zu allen gewünschten Anlagen vor. Auch Aus- und Einfuhren von Nuklearausrüstung dürfen inspiziert werden. Das Protokoll wurde inzwischen von mehr als 20 Ländern ratifiziert. Der Iran hat das Zusatzprotokoll am 18. Dezember 2003 unterzeichnet. (dpa)