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Europas Menschenrechte

4. Januar 2010

Neben den Vereinten Nationen haben auch einzelne Kontinente eigene Instrumente für die Menschenrechte etabliert. Europa ist dabei am weitesten entwickelt. Aus gutem Grund.

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Der Eingang zum Gerichtsgebäude in Straßburg (Foto: AP)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: zahnloser Tiger mit Schlagkraft?Bild: picture-alliance/ dpa

"Nie wieder Hitler!" und "Nie wieder Auschwitz!" - Gedanken wie diese haben viele Menschen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg beschäftigt. Und als sich abzeichnete, dass sich der Kontinent mehr und mehr in Ost und West teilte, erschienen die Menschenrechte als wichtige Brücke zwischen beiden Blöcken.

Ganz besonders schrieb sich der Europarat - Europas erste länderübergreifende Institution der Nachkriegszeit - dieses Thema auf die Fahnen. Und beim Europarat wollte man es von Anfang an besser machen als bei den Vereinten Nationen: Dort hatte man Ende 1948 die "Erklärung der Menschenrechte" verabschiedet - das wichtige, aber eben nicht bindende Dokument. Dem setzte der Europarat nun 1953 die "Europäische Menschenrechtskonvention" entgegen, über deren Einhaltung zunächst eine eigene Kommission wachte. 1959 dann richtete man einen Europäischen Menschrechtsgerichtshof in Straßburg ein.

Doch nur ein "zahnloser Tiger"?

Dieses Gericht steht über den nationalen Gerichten. Hier können Einzelpersonen, wenn sie auf nationaler Ebene kein Recht bekommen haben, Staaten verklagen. Das Gericht kann auch Entschädigungen für die Opfer festsetzen. Das funktioniert - theoretisch zumindest. Denn in der Praxis haben mehrere europäische Regierungen die Straßburger Urteile auch mal ignoriert. Eine Tatsache, die Menschenrechtsorganisationen gerne zum Anlass nehmen, das Straßburger Gericht als "zahnlosen Tiger" zu kritisieren.

Dennoch: Dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ein Erfolg ist, sieht man schon an der Zahl der Klagen. Die ist nämlich im Laufe der Jahre rapide angestiegen: Gerade einmal 837 Urteile waren es bis 1998 - im September 2008 wurde das Urteil Nummer 10.000 gesprochen. Dass der Rückstau der anhängigen Verfahren nach dem Ende des Ost-West-Konflikts immer größer würde, zeichnete sich schon in den 1990er Jahren ab. Deshalb wurden die einzelnen Schritte bis zum Prozess vereinfacht. Die wichtigste Neuerung ist aber, dass eine Einzelperson nicht mehr über die Europäische Menschenrechtskommission gehen muss, sondern direkt Klage einreichen kann.

Straßburger Richter reden vor EU-Beitrittsverhandlungen mit

Wie wichtig der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ist, zeigt sich auch bei den Beitrittsverfahren der Länder zur Europäischen Union: Erst fragt die EU den Europarat - und damit auch indirekt die Straßburger Richter - wie sie das Bewerberland beurteilen. Nur wenn sie grünes Licht geben, kürt Brüssel das Land zum offiziellen Kandidaten und nimmt konkrete Verhandlungen auf.

Der Europarat hat sich also insgesamt als durchaus erfolgreicher Verfechter der Menschenrechte erwiesen - nicht nur weil er so vehement für dieses Thema kämpft, sondern auch weil die Organisation so groß geworden ist: Der Europarat war zwar lange westeuropäisch geprägt, ist aber seit dem Fall der Berliner Mauer auf 47 Staaten angewachsen - in West und Ost. Fast alle europäischen Staaten sind mit im Boot, nur Weißrussland hat noch Beitrittskandidatenstatus. Zudem reicht der Europarat mit Russland, den Kaukasus-Republiken und der Türkei nach Asien hinein.

EU als Kollektiv Mitglied im Europarat

Andererseits ist bemerkenswert, dass die Europäische Union sich zwar in Sachen Menschenrechte engagiert, aber dem Europarat letztlich doch die Führung überlässt: Seit Ende 2000 hat die EU eine Menschenrechtscharta, die nur bis dato für die Beschäftigten ihrer Institutionen bindend ist. Gleichzeitig ist die EU - als Kollektiv - Mitglied im Europarat geworden und hat sich damit dem Menschenrechtsgerichtshof unterworfen. Wenn also jemand zufällig auf die Idee kommen sollte, Menschenrechte beim EU-Gerichtshof in Luxemburg einzuklagen, wird der Fall automatisch an die Straßburger Richter weitergeleitet.

Autor: Klaus Dahmann