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Der Generalinspekteur

27. November 2009

Der Generalinspekteur der Bundeswehr wird vom Bundespräsidenten ernannt, auf Vorschlag des Verteidigungsministers. Er ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und berät die Bundesregierung. Was hat er sonst noch zu tun?

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Zapfenstreich in Berlin (Quelle: AP)
Bild: AP

Innerhalb der Truppe wird der Generalinspekteur gern mit mildem Spott belegt und als "General ohne Kommando" bezeichnet. Das rührt daher, dass er keinen Truppenteil befehligt und dass seine Arbeit hauptsächlich administrativer Art ist. Diese Tätigkeiten beschreibt die Bundeswehr selbst in nüchternem Ton und zählt seine Funktionen auf:

"Der Generalinspekteur ist für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich. Der Generalinspekteur ist Vorsitzender des Militärischen Führungsrates (…) Er hat ferner den Vorsitz im Rüstungsrat, der bereichsübergreifende Aktivitäten zur Sicherstellung der materiellen Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr koordiniert."

Vermittler zwischen Politik und Militär

Helmut Schmidt (Foto: SPD)
Er hat als Verteidigungsminister das Amt des Generalinspekteurs definiert: Helmut SchmidtBild: SPD

1970 hatte der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg-Blankenese eine Regelung erarbeiten lassen, die erstmals die Befugnisse des Generalinspekteurs genau regelte. Dieser sogenannte "Blankeneser Erlass" beschreibt seine Rolle als "Gesamtverantwortlichen für die Bundeswehrplanung im Verteidigungsministerium".

Als für die langfristige Planung verantwortlicher Soldat hat sich auch der gerade entlassene Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan beispielsweise immer für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen. Die Wehrpflichtigen seien nicht nur unverzichtbar, damit die Bundeswehr alle ihre Aufgaben bewältigen kann. Auch das Prinzip der Wehrpflicht, also das Leitbild des "Bürgers in Uniform", stand für den General nicht zur Diskussion. Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk hatte er das klargestellt: "Ich habe keinen Abschied von der Wehrpflicht genommen, ganz im Gegenteil."

Vom Inspekteur zum "Generalstabschef"

Am 21. Januar 2005 wurde die Position des Generalinspekteurs neu definiert. Dieser sogenannte "Berliner Erlass", unter der Verantwortung des damaligen Verteidigungsministers Peter Struck erarbeitet, ersetzte den 35 Jahre alten "Blankeneser Erlass". Der Verantwortungsbereich des Generalinspekteurs wurde deutlich erweitert. In nüchternem Ton der Bundeswehr klingt das so:

"Im Einsatz ist der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr dem Generalinspekteur unterstellt. Zudem führt er den Vorsitz im Einsatzrat. Dieses Beratungsgremium bereitet für die Leitung des Ministeriums Entscheidungen von grundsätzlicher und wesentlicher Art für die Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der Bundeswehr im Frieden vor."

Wolfgang Schneiderhan und der ehemalige Verteidigungsminister Peter Struck (Quelle: AP)
Zwei Ehemalige: Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Verteidigungsminister Peter StruckBild: AP

Da dem Generalinspekteur inzwischen auch das "Einsatzführungskommando der Bundeswehr" in Potsdam untersteht, ist er für die Auslandseinsätze der Bundeswehr verantwortlich. So zum Beispiel auch für das deutsche Afghanistan-Engagement.

Der "Berliner Erlass" von 2005 hat die Stellung des Generalinspekteurs insgesamt deutlich gestärkt. Er hat nun eine machtvollere Position vor allem gegenüber den Inspekteuren der Teilstreitkräfte, das sind Heer, Luftwaffe und Marine. Seither hat die Bundeswehr, wie ihr Oberstleutnant Jürgen Rose feststellte, erstmals in ihrer Geschichte de facto einen "Generalstabschef".

Autor: Dirk Kaufmann

Redaktion: Kay-Alexander Scholz