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Stichwort: Die Rechtsextremismusdatei

Ole Kämper19. September 2012

Eine Rechtsextremismusdatei soll künftig die Verfolgung rechter Straftäter vereinfachen. Wann wird die rechte Gesinnung zur Straftat?

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Springerstiefel. Foto: dpa - Bildfunk
Bild: picture-alliance/dpa

Beim Stichwort Rechtsextremismus denken viele an Glatzköpfe mit Springerstiefeln und Hakenkreuz. Doch die rechtsextreme Szene in Deutschland ist weitaus vielschichtiger, als es das Klischee vermuten lässt.

Die Rechtsextremismusdatei soll die Erkenntnisse der 36 deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über gewaltbereite Rechtsextreme verknüpfen. Künftige Abstimmungspannen wie im Fall der Neonazi-Mordserie sollen so künftig verhindert werden. Aufgenommen werden sollen nur Rechte mit eindeutigem Gewaltbezug. Allein wegen einer rechtsextremen Gesinnung oder Mitgliedschaft - zum Beispiel in der NPD - soll aber niemand in der Datei landen.

Viele Bewegungen agieren unterschwellig, sind allein am Äußeren nicht mehr zu erkennen. Auch ihre Ausrichtung ist unterschiedlich. Doch sie alle vereint ihr Fremdenhass und die Ablehnung Andersdenkender.

Wann verstoßen Ideen gegen die Verfassung?

Im Kern leiten rechtsextreme Ideologien den Wert eines Menschen von dessen Herkunft ab. Die Zugehörigkeit zu Volk, Nation und Rasse soll über die persönlichen Rechte eines Menschen entscheiden. Den Grundsatz der Menschenrechte, dass alle Menschen naturgemäß die selben Rechte hätten, teilen sie also nicht. Damit widersprechen sie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik. Auch, weil Rechtsextremismus meist mit dem Wunsch nach einem autoritären Regime einhergeht, steht er in einem fundamentalen Gegensatz zum Grundgesetz.

Deshalb wurden schon mehrere Parteien und Organisationen in Deutschland verboten. In der Konsequenz hat sich die Organisation der Bewegung verändert. Rechtsextremisten organisieren sich heute vor allem über ein Netzwerk von selbständigen "Kameradschaften". Besonders stark sind sie in Ostdeutschland.

Der Versuch, die größte deutsche rechtsextreme Partei, die NPD, zu verbieten, scheiterte 2003 an Verfahrensfehlern. Seitdem ist sich die Politik uneinig, ob und wann es einen neuen Anlauf geben soll.

Die Bedrohung durch Rechtsextremismus rückte zuletzt wieder in den Vordergrund als die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) aufgedeckt wurde. Der rechtsextremistischen Vereinigung werden mindestens zehn Morde und ausländer- und staatsfeindliche Anschläge angelastet.