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Stichwort: Ecurie

Anja Fähnle5. Juni 2008

Wenn es in einem europäischen Atomkraftwerk einen Störfall gibt, soll das Informationssystem Ecurie weiterhelfen. Es wurde als Reaktion auf die Katastrophe in Tschernobyl gegründet.

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Warnzeichen vor radioaktiven Stoffen
Bei Gefahr der Radioaktivität soll Ecurie informierenBild: AP Graphics

Ecurie ist die Abkürzung für "European Community Urgent Radiological Information Exchange". Das europäische Frühwarnsystem kommt dann zum Einsatz, wenn ein Unfall in einem Kernkraftwerk oder beim Transport von radioaktiven Abfällen passiert und radioaktive Stoffen austreten oder austreten könnten. Dann informiert die zuständige Behörde in dem betroffenen Land die Europäische Kommission sowie Kroatien und die Schweiz.

Ecurie soll dazu führen, dass die EU-Länder schnell einen Überblick über die Lage bekommen und bei einem Notfall rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen können.

Alle Informationen an die EU-Kommission

Auslöser für die Einrichtung des europäischen Warnsystems war der Unfall von Tschernobyl 1986, der grenzüberschreitende Folgen hatte. In einem europäischen Gemeinschaftsbeschluss vom Dezember 1987 steht, der Unfall von Tschernobyl lehre, dass die EU-Kommission schnell sämtliche Informationen bekommen müsse, um die Mitgliedstaaten zu benachrichtigen. Das betroffene Land muss in einem solchen Notfall nicht nur die Ursachen für das Unglück nennen, sondern auch Strahlenmessungen vornehmen und die Werte an die EU weitergeben.

Zum ersten Mal wurde der Alarm durch das Leck im slowenischen Atomkraftwerk Krsko am 04.06.2008 ausgelöst. Das war für die Brüsseler Kommission ein Testfall. Da sich allerdings kurz nach der Alarmmeldung aus Slowenien herausstellte, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestand, seien keine Maßnahmen ergriffen worden, hieß es aus dem deutschen Bundesumweltministerium.

Die Informationskette

Wenn es in Deutschland zu einem Zwischenfall in einem Atomkraftwerk käme, sähe der Ablauf wie folgt aus: Die Betreiber des Kraftwerks würden die Strahlenschutzbehörde des entsprechenden Bundeslandes informieren. Das Land würde dann den Katastrophenschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit informieren. Und das Bundesumweltministerium würde schließlich die EU-Kommission, die Nachbarländer und die Internationale Atomenergiebehörde IAEO über den Vorfall unterrichten.