1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Stichwort: EU-Ministerrat

24. September 2003
https://p.dw.com/p/46XI

Der Ministerrat ist der wichtigste Gesetzgeber der Europäischen Union, informiert die deutsche Bundesregierung auf ihren Internet-Seiten. "Ihm gehören die jeweiligen Fachminister jedes Mitgliedstaates an. Sie entscheiden über die Gesetzentwürfe (Verordnungen, Richtlinien), die die Europäische Kommission ausgearbeitet hat und behandeln die wichtigsten aktuellen Fragen."

Der Rat der Europäischen Union fasst Beschlüsse entweder einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit. Bei den verschiedenen Reformen des europäischen Vertragswerks ist die Zahl der Politikbereiche kleiner geworden, in denen einstimmige Beschlüsse erforderlich sind. Das war nach Angaben der Bundesregierung erforderlich, damit eine immer größer werdende EU handlungsfähig bleibt und gemeinsame Beschlüsse nicht am Vetorecht einzelner Staaten scheitern. Aber auch nach dem Vertrag von Nizza müssen vorerst noch zentrale Bereiche, wie das Asyl- und Einwanderungsrecht, die Steuer- und Strukturpolitik sowie die gemeinsame Handelspolitik einstimmig beschlossen werden.

Bei Mehrheitsbeschlüssen verfügen die Mitgliedsländer über unterschiedliche Stimmengewichte, informiert die Bundesregierung weiter. Große Staaten wie Deutschland haben demnach mehr Stimmen als kleinere wie Luxemburg. Im Hinblick auf die bevorstehende EU-Erweiterung wurde im Vertrag von Nizza eine Neugewichtung der Stimmen im Rat festgelegt. So haben die vier großen Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien je 29 Stimmen (vor Nizza: 10), kleinere Mitgliedsländer wie Luxemburg je 4. Die Bevölkerungszahl der Staaten wird nun auf Antrag eines Mitgliedes ebenfalls berücksichtigt. Eine Entscheidung setzt dann die Zustimmung von 62% der Bevölkerungszahl und die Mehrheit der Mitgliedstaaten voraus. (mas)