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Stichwort Euro-Rettungsfonds

31. August 2011

Die Regierung hat ihre Vorschläge für Änderungen am Stabilitäts-Mechanismus-Gesetz beschlossen, mit dem der Euro-Rettungsschirm (EFSF) im deutschen Recht verankert wird. Fragen und Antworten zur EFSF.

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Euro und Europafahne (Foto: dpa)
Ein Auseinanderfallen des Euro soll verhindert werden.Bild: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde

WAS IST DIE EFSF?

Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility, EFSF) wurde am 10. Mai 2010 als vorläufiger Euro-Rettungsschirm von einem EU-Gipfel ins Leben gerufen. Diese Zweckgesellschaft vergibt zur Stabilisierung der Euro-Zone Notkredite, die an bestimmte Auflagen gebunden sind. Die EFSF mit Sitz in Luxemburg wird Mitte 2013 vom dauerhaften Rettungsschirm ESM abgelöst, der über dieselben Möglichkeiten verfügen soll. Geschäftsführer der EFSF ist der Deutsche Klaus Regling.

WAS SIND DIE AUFGABEN DER EFSF?

Bisher kann die EFSF nur Kredite an Euro-Länder geben, die am Kapitalmarkt wegen ihrer hohen Verschuldung keine Kredite mehr zu tragbaren Zinsen aufnehmen können. Unter dem Schirm stehen derzeit Portugal und Irland. Die vor der EFSF-Gründung vereinbarten Hilfen für Griechenland werden auf Basis gesonderter Beschlüsse der Euro-Länder geleistet. Das bereits vereinbarte zweite Griechenland-Hilfspaket wird von der EFSF übernommen. Die EFSF kann 440 Milliarden Euro bereitstellen.

WAS WIRD AN DER EFSF GEÄNDERT?

Die EFSF borgt sich das Geld selbst am Kapitalmarkt. Dafür stellen die Euro-Länder Garantien zur Verfügung, bisher 440 Milliarden Euro. Faktisch kann die EFSF bisher aber nur 260 Milliarden Euro aufnehmen. Denn um selbst ein Spitzenrating zu erhalten, müssen die von der EFSF aufgenommenen Kredite übersichert sein, weil nicht alle Euro-Länder wie Deutschland oder Frankreich ein AAA-Rating haben. Deshalb wird bei der EFSF 2.0 der Garantierahmen auf 780 Milliarden Euro erhöht. Für Deutschland steigt der Anteil von 123 auf 211 Milliarden Euro.

WELCHE NEUEN INSTRUMENTE BEKOMMT DIE EFSF?

Am 21. Juli hatten die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder die Garantie-Aufstockung und vier neue Instrumente vereinbart, um schneller in der Schuldenkrise reagieren zu können. Die vier Instrumente sind:

- Anleihenkäufe am Primärmarkt: Die EFSF kann künftig bei den Regierungen direkt neu ausgegebene Staatsanleihen kaufen.

- Anleihen am Sekundärmarkt: Auch Anleihenkäufe an den Börsen sind möglich, aber nur im Ausnahmefall.

- Vorsorgliche Kreditlinien: Euro-Länder können sich von der EFSF eine Kreditlinie zusichern lassen, die sie aber nicht nutzen müssen. Dies soll die Finanzmärkte beruhigen.

- Die EFSF kann Ländern künftig besondere Kredite geben, damit sie ihre Banken rekapitalisieren können.

WAS MÜSSEN DIE HILFEEMPFÄNGER LEISTEN?

Geholfen wird in jedem Fall nur, wenn ein hilfesuchendes Land Auflagen erfüllt. Erhält es EFSF-Kredite oder kommt es zu Anleihenkäufen, muss es sich einem vollen Reformprogramm unterziehen. Bei einer vorsorglichen Kreditlinie sind weniger strikte Auflagen vorgesehen. Hilfskredite für die Banken eines Landes werden an Reformen im Finanzsektor des Landes geknüpft. Die EFSF-Gelder werden außerdem verzinst. Beschlüsse über Hilfsersuchen müssen die Euro-Regierungen einstimmig fällen.

WIE WIRD DER BUNDESTAG EINGEBUNDEN?

Wegen der hohen Summen und weil die Verfügung über deutsche Steuergelder alleine beim Bundestag liegt, muss das Parlament eingebunden werden. Bisher reicht es, wenn sich die Regierung vor einer Aktivierung der EFSF um Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss bemüht. Das reicht den Abgeordneten nicht mehr. Außerdem wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht am 7. September in einem Urteil festlegt, welche Rechte des Bundestages bei der Euro-Stabilisierung gewahrt werden müssen.

Union und FDP arbeiten an einem Stufenverfahren, bei dem der Bundestag zum Beispiel neuen Hilfen für ein Euro-Land oder einer Erweiterung des Instrumentenkastens der EFSF zustimmen müsste. Der Haushaltsausschuss würde dann die Tagesarbeit der EFSF überwachen und möglicherweise Einwände formulieren können.

Der Vorschlag der Koalitions-Fraktionen und das Urteil aus Karlsruhe müssen noch bei den parlamentarischen Beratungen in das Stabilitäts-Mechanismus-Gesetz eingearbeitet werden. Die Abstimmung im Bundestag ist für den 29. September vorgesehen, der Bundesrat soll in einer Sondersitzung am 30. September grünes Licht geben. Im Oktober soll der EFSF 2.0 dann seine Arbeit aufnehmen können.

Quelle: Reuters, dpa
Redaktion: Julia Elvers-Guyot