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Stichwort: Konstituierende Sitzung des 16. Deutschen Bundestages

Daphne Antachopoulos18. Oktober 2005

Am Dienstag (18.10.) tritt der 16. Deutsche Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. So läuft die erste Sitzung des neuen Parlaments ab.

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Nach Artikel 39 der Verfassung muss der bisherige Bundestagspräsident - also Wolfgang Thierse - den neu gewählten Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl einberufen. Erstmals kommen die wiedergewählten und die neuen Abgeordneten im Reichstag zusammen.

Alterspräsident leitet Sitzung

Die konstituierende Sitzung leitet der Alterspräsident, also der älteste Bundestags-Abgeordnete. Das ist zum zweiten Mal Otto Schily, der scheidende Innenminister. Er hält so lange den Vorsitz, bis ein neuer Bundestagspräsident gewählt ist und eröffnet die Sitzung mit einer kurzen Rede an die Abgeordneten. Anschließend folgt der namentliche Aufruf der neuen Parlamentsmitglieder. Sie wählen - in geheimer Wahl - das Präsidium, also den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter. Gewählt ist derjenige, der die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages erhält.

Aufgaben des Bundestagspräsidenten

Der Bundestagspräsident wird im jetzt gewählten Bundestag von der Union gestellt, weil CDU und CSU die stärkste Fraktion bilden. Die Unionsparteien haben Norbert Lammert nominiert, der in der vergangenen Wahlperiode bereits Vizepräsident war. Der Bundestagspräsident vertritt nach der Verfassung den Bundestag, leitet die Geschäfte des Parlaments und führt die Verhandlungen unparteiisch. Er hat eine beratende Funktion in allen Ausschüssen. Außerdem stehen ihm das Hausrecht und die Polizeigewalt im Parlament zu. Anschließend werden die Bundestagsvizepräsidenten gewählt. Jede Fraktion stellt einen Vertreter des Bundestagspräsidenten.

Der neue Bundestag beschließt an diesem ersten Tag auch seine Geschäftsordnung. Und schließlich überreicht Bundespräsident Horst Köhler den scheidenden Kabinettsmitgliedern ihre Entlassungsurkunden. Er wird sie aber bitten, die Amtsgeschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen.