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Stichwort: Präimplantationsdiagnostik

Gudrun Heise1. Februar 2014

Künstlich erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersuchen und eventuell aussortieren - das regelt die neue Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Seit dem 1. Februar ist sie in Kraft.

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Laboringenieurin betrachtet Abbildungen von Eizellen (Foto: picture alliance)
Bild: picture-alliance/dpa

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) untersuchen Ärzte im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten, bevor sie sie nach einer künstlichen Befruchtung in den Mutterleib einpflanzen.

Dazu entnehmen sie dem Embryo normalerweise am dritten Tag nach der Befruchtung eine einzelne Zelle. Sie untersuchen sie auf Genmutationen oder auf Anomalien bei den Chromosomen. Meistens entscheiden sich Paare für eine PID, wenn sie selbst unter einer vererbbaren Krankheit leiden und wissen wollen, ob ihr Kind auch davon betroffen sein könnte.

Diagnostizieren die Ärzte einen Gendefekt, der eine schwere Behinderung des Kindes zur Folge hätte, vernichten sie den Embryo. Nur gesunde Embryonen werden in die Gebärmutter eingesetzt.

Pro und Contra

Kritiker halten die Auslese menschlicher Embryonen für ethisch inakzeptabel. Sie befürchten, dass behinderte Kinder und ihre Eltern ausgegrenzt werden könnten.

Zudem sei es schwierig, einen Katalog von PID-zulässigen Gendefekten aufzustellen. Denn einige genetisch bedingte Krankheiten treten erst im späten Erwachsenenalter auf, andere brechen nie aus. Die neue Technik, so die Gegner, eröffne auch die Möglichkeit, nicht nur Krankheiten zu erkennen, sondern Embryonen in Zukunft auch gezielt zu manipulieren.

Die Befürworter der PID argumentieren, dass die PID Abtreibungen verhindere: Denn die sind erlaubt, wenn sich herausstellt, dass das Kind eine schwere Behinderung hat. Paare mit bestimmten Erbkrankheiten könnten mit der PID einfach schon viel früher entscheiden, ob sie ein Kind mit Behinderung bekommen wollen oder nicht.

Gesetzesänderung

Der deutsche Bundestag hatte im November 2011 die Änderung des Embryonenschutzgesetzes beschlossen: Seitdem ist die PID in engen Grenzen erlaubt. Die neue Verordnung zum 1. Februar 2014 regelt jetzt die genaue Umsetzung des Verfahrens.

Über die Erlaubnis muss in jedem Fall eine Ethikkommission entscheiden, und die Gentests dürfen nur in zugelassenen PID-Zentren vorgenommen werden. Die neue Verordnung regelt, welche Voraussetzungen Zentren erfüllen müssen, um die Präimplantationsdiagnostik durchführen zu dürfen. Auch beschreibt sie die Rahmenbedingungen für die Ethikkommissionen, die über die Anträge für eine PID entscheiden.

Experten erwarten bundesweit etwa 200 bis 300 Fälle im Jahr.