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Stichwort

Bernd Gräßler6. Juli 2012
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Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei ist eine deutsche Besonderheit. Sie resultiert vor allem aus dem verheerenden Wirken der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) bei der Verfolgung politischer Gegner während der Hitlerzeit. Die Gestapo war eine Art "Gesinnungspolizei", die geheimdienstliche und exekutive Befugnisse hatte, was dem Machtmissbrauch Tür und Tor öffnete.

Nach 1945 forderten die alliierten Siegermächte, ein künftiger deutscher Nachrichtendienst solle keine polizeilichen Befugnisse haben. In den bundesdeutschen Gesetzen für den Verfassungsschutz von Bund und Ländern wurde dem entsprochen: Der Inlandsgeheimdienst sammelt Informationen, die Polizei ist für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständig.

Beide Behörden sind auf Bundes- und Landesebene organisatorisch strikt getrennt, der Informationsaustausch ist streng geregelt. Dies gilt auch für das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ), das Gemeinsamen Internet Zentrum (GIZ), und das neue Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsterrorismus (GAR) von Polizei und Verfassungsschutz.