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Stichwort: Vertrauensfrage

16. November 2001

Sie ist in Deutschland eine ziemliche Seltenheit: die Vertrauensfrage. Grundgesetzartikel 68 regelt das Verfahren, an dessen Ende die Auflösung des Bundestags und Neuwahlen stehen können.

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Schröder-Vorgänger Helmut Schmidt gewann 1982 eine Vertrauensabstimmung.Bild: AP

Eine Vertrauensfrage, wie sie Bundeskanzler Gerhard Schröder in Verbindung mit der Abstimmung über den Bundeswehreinsatz im Anti-Terror-Kampf angekündigt hat, ist in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gerade alltäglich. Sie wurde bisher drei Mal gestellt. Geregelt wird das Verfahren wie folgt:

"Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages" - zurzeit 334 Stimmen der insgesamt 666 Abgeordneten -, "so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen."

Instrument zur Stabilisierung der Macht

In der Vergangenheit haben bundesdeutsche Regierungschefs in der Regel von diesem Instrument Gebrauch gemacht, um ihre Macht zu stabilisieren. So erhielt Kanzler Helmut Schmidt am 5. Februar 1982 mit 269:224 Stimmen einen Vertrauensbeweis von SPD und FDP trotz wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Differenzen unter den Koalitionspartnern.

Noch im selben Jahr allerdings brach dieses Regierungsbündnis. Zur Ablösung Schmidts durch Helmut Kohl führte aber nicht die Vertrauensfrage. CDU/CSU und FDP machten stattdessen von dem Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums Gebrauch (Artikel 67): Sie schlugen Kohl dem Parlament als Kanzlerkandidaten vor, den dieses am 1. Oktober 1982 denn auch mit 265:235 Stimmen wählte.

Neuwahlen durch "verlorene" Vertrauensfrage

Aber Kohl stellte am 17. Dezember 1982 die Vertrauensfrage in der erklärten Absicht, der Bundestag möge ihm das Misstrauen aussprechen. Kohl "verlor" mit 8:218 Stimmen, weil 248 Unions- und FDP-Abgeordnete sich enthielten. Auf diese Weise wurden Neuwahlen herbeigeführt. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP war sich sicher, dass sie die Bundestagswahl gewinnen würden, und wollte sich so vom Volk legitimieren lassen. Das geschah bei der Wahl am 6. März 1983 auch. CDU/CSU und FDP erhielten 48,8 bzw. 7,0 Prozent der Wählerstimmen.

Am 20. September 1972 hatte Bundeskanzler Willy Brandt die Vertrauensfrage zu demselben Zweck gestellt. Er hatte kurz zuvor ein konstruktives Misstrauensvotum überstanden, aber nach einigen Parteiübertritten keine Mehrheit im Parlament mehr. Brandt verlor mit 233:248 Stimmen, SPD und FDP gewannen aber die nachfolgende Bundestagswahl am 19. November 1972 mit 45,8 beziehungsweise 8,4 Prozent der Zweitstimmen.(wa)