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Stichwort: Zuwanderungsgesetz

4. Mai 2004

In Deutschland streiten die Parteien seit Jahren ergebnislos um ein Zuwanderungsgesetz. DW-WORLD dokumentiert die wichtigsten Stationen im Ringen um eine Regelung der Einwanderungs- und Asylfrage.

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23. Februar 2000: Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) löst mit seinem Vorschlag einer so genannten Greencard für ausländische Computer-Spezialisten die Diskussion über eine geregelte Zuwanderung aus.

12. Juli 2000: Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) beruft eine Zuwanderungskommission, die unter Vorsitz von Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) Lösungsvorschläge für eine neue Ausländer- und Zuwanderungspolitik erarbeiten soll.

4. Juli 2001: Die Empfehlungen der Kommission werden präsentiert. Sie enthalten ein Punktesystem für den Zuzug von Arbeitsmigranten, die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund sowie verpflichtende Integrationskurse.

7. November 2001: Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz. Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und humanitäre Organisationen sind dafür - CDU und CSU lehnen ihn ab.

1. März 2002: Der Bundestag verabschiedet das Gesetz mit der rot-grünen Mehrheit. In der namentlichen Abstimmung votieren CDU/CSU mit Ausnahme von drei Abgeordneten dagegen. Die FDP enthält sich. Die meisten PDS-Abgeordneten stimmen mit Nein.

22. März 2002: Bei der Abstimmung im Bundesrat kommt es zu einem gespaltenen Votum des Bundeslandes Brandenburg. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) wertet dies als Zustimmung des Landes. Die Union spricht von Verfassungsbruch und kündigt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

20. Juni 2002: Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnet das Zuwanderungsgesetz. Seine Unterschrift verbindet er mit einer ungewöhnlich scharfen Rüge an die Parteien, die mit ihrem Streit dem Ansehen von Staat und Politik geschadet hätten.

18. Dezember 2002: Das Bundesverfassungsgericht stoppt das Gesetz wegen eines Verfahrensfehlers: Durch das geteilte Votum Brandenburgs sei im Bundesrat keine Mehrheit für das Gesetz zustande gekommen.

15. Januar 2003: Im zweiten Anlauf beschließt das Bundeskabinett den unveränderten Gesetzentwurf.

9. Mai 2003: Der Bundestag verabschiedet erneut mit der Mehrheit von SPD und Grünen bei Enthaltung der FDP das Zuwanderungsgesetz.

20. Juni 2003: Der Bundesrat lehnt mit seiner Unionsmehrheit das Zuwanderungsgesetz ab.

2. Juli 2003: Die Bundesregierung ruft den Vermittlungsausschuss an.

24. Sept. 2003: Das Vermittlungsverfahren beginnt. In elf Runden kommt die Regierung der Union weiter entgegen und streicht wichtige Teile des Gesetzes wie die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt nach einem Punkteverfahren. Bei der Arbeitsmigration soll es Erleichterungen nur für hoch Qualifizierte geben. Nach den Terroranschlägen von Madrid am 11. März 2004 dominieren Sicherheitsfragen die Verhandlungen.

24. März 2004: Die Union fordert zur Abwehr von Terrorgefahren die Einrichtung einer "Zentraldatei islamistischer Terrorismus".

30. April/1. Mai 2004: In ihrer zwölften Sitzung erreicht die Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses wieder keinen Grundkonsens. Nach 17-stündigen, vom Scheitern bedrohten Verhandlungen gehen die 20 Unterhändler ohne einen neuen Termin auseinander.

3. Mai 2004: Führende Grüne bereiten den Ausstieg vor. Sie werfen der Union vor, mit immer neuen Forderungen einen Kompromiss zu verhindern. (mik)