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Streit um die Sicherungsverwahrung # 12.08.2010 # Politik direkt

Markus Kopplin13. August 2010

Hinter Gittern bleiben müssen, obwohl die Strafe längst abgesessen ist. In Deutschland war das bislang bei schlimmsten Gewalt- oder Sexualtätern möglich. Doch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verstößt Deutschland damit gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

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