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Politik

20. August 2009

Die CSU lässt nicht locker. Auch nach der Einigung zwischen Union und SPD auf ein neues EU-Begleitgesetz fordert sie eine noch umfassendere Mitbestimmung in der Europapolitik. Grüne kritisieren den Vorstoß.

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Der EU-Reformvertrag von Lissabon mit der Unterschrift des britischen Premierministers Gordon Brown (Foto: AP)
Der EU-Reformvertrag von LissabonBild: AP

Während die SPD-Bundestagsfraktion am Donnerstag (20.08.2009) dem Begleitgesetz zum Reformvertrag von Lissabon einstimmig zugestimmt hat, geht der CSU die Einigung nicht weit genug. Sie will dazu noch eine Ergänzung durch einen Entschließungsantrag des Bundestags durchsetzen. Mit diesem Antrag kann der Bundestag bestimmte Vorgaben für die Ausführung eines Gesetzes machen. Er ist für die Regierung aber nicht bindend.

CSU-Zustimmung fraglich

Kann die CSU den Entschließungsantrag nicht durchsetzen, ist fraglich, ob die CSU-Abgeordneten am Freitag den Abstimmungen der Großen Koaltion zustimmen werden. Der Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk, betonte im Deutschlandfunk, die CSU werde dem Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag im Bundestag nur zustimmen, wenn parallel ein Entschließungsantrag verabschiedet wird.

 

CSU fordert mehr Mitbestimmung

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Peter Ramsauer (Foto: dpa)
Peter Ramsauer (CSU) fordert mehr Mitbestimmung der Bürger an EU-PolitikBild: picture-alliance / dpa

CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer betonte, die CSU trete auch weiterhin für eine noch umfassendere Mitbestimmung in der Europapolitik ein. "Unser ursprüngliches Ziel, die Bürger über Volksentscheide an EU-Politik zu beteiligen, bleibt bestehen, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung“ am Donnerstag. Mit dem Antrag will die CSU die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären. Die Partei fordert, dass in rechtlichen EU-Streitfällen für Deutschland die Karlsruher Haltung entscheidend ist. In dem Begleitgesetz solle dieser Punkt verbindlich festgelegt werden. Zudem will die CSU mit der Entschließung des Bundestags deutlich machen, dass die restriktive Interpretation des neuen EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht zur verbindlichen Richtschnur der künftigen deutschen EU-Politik werden soll.

Die Grünen lehnen Antrag ab

Die Grünen-Spitzenkandidatin, Renate Künast, kritisierte den Vorstoß der CSU, den Kompromiss zum EU-Begleitgesetz noch durch einen Entschließungsantrag des Bundestags ergänzen zu wollen. Die Grünen würden einen solchen Antrag ablehnen, sagte sie am Donnerstag in Berlin. Die CSU wolle den Lissabon-Vertrag mit der Klausel versehen, dass er immer in der Fassung gelte, die gerade der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts entspreche. Dies sei "unpraktikabel", warnte Künast. Es könne nicht sein, dass die 27 Mitgliedstaaten den Vertrag je nach ihrer Gerichtsbarkeit auslegten. Wenn die Union so weit gehe, "ist die Kanzlerin gefragt", so Künast.

Der Beschluss von Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Foto: dpa)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe forderte EU-BegleitgesetzBild: picture-alliance/ dpa

Im Juni hatte das Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag zwar gebilligt, gleichzeitig aber deutlich gemacht, dass es die Entwicklung zu einem europäischen Bundesstaat ohne eine neue Verfassung in Deutschland ablehnt. Außerdem verlangte das Gericht, dass die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in einem neuen Begleitgesetz gestärkt werden sollen. Beide Institutionen sollten künftig jeder weiteren Kompetenzübertragung an die EU zustimmen müssen, hieß es in dem Urteil von Karlsruhe.

Entscheidung noch vor der Bundestagswahl

Zu den am Dienstag beschlossenen Regeln zur innerstaatlichen Umsetzung des Reformvertrags, darf die Bundesregierung künftig bei vielen wichtigen EU-Entscheidungen in Brüssel nicht mehr frei entscheiden. Sie muss zuvor den Bundestag und zu einem Teil auch den Bundesrat anhören und bei Übertragung von neuen Rechten an die EU ausdrücklich die Zustimmung des Parlaments mit förmlichen Beschlüssen oder Gesetzen einholen.

Die insgesamt vier Begleitgesetze sollen noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Für eine erste Lesung ist eine Sondersitzung des Bundestags am 26.August geplant. Am 8. September entscheidet der Bundestag abschließend darüber, am 18. September der Bundesrat. (ssr/wga/dpa/afp/ap/rtr)