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Streit um Klo-Brille

22. Januar 2002
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Einige Kratzer auf einer teuren Toiletten-Brille aus Vogelaugen-Ahorn haben in Köln zu einem bizarren Rechtsstreit geführt. Der Besitzer des edlen Sitzes hatte eine Sanitärfirma auf 1022 Euro (2000 Mark) Schadenersatz verklagt, weil die WC-Brille angeblich bei einer Reparatur beschädigt wurde. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Köln mitteilte, einigten sich die Widersacher nun auf einen Vergleich. Damit sei ein Prozess um ein "Corpus delicti der besonderen Art" in letzter Minute abgewendet worden. Die betroffene Firma wolle etwa die Hälfte der geforderten Summe zahlen.

Der Kölner hatte sich den Luxus-Sitz vor drei Jahren für rund 1900 Euro (3700 Mark) in seinem Gäste-WC einbauen lassen. Als ein Scharnier brach, gab er das mit Intarsien verzierte Sitzmöbel zur Reparatur. Bei der Rückgabe entdeckte der Kunde allerdings Kratzer und eine kleine Einkerbung. Die Firma argumentierte, dies sei eine natürliche Abnutzungserscheinung an einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs. Der empörte Deckel-Besitzer zog vor Gericht. Er argumentierte: Das Gäste-WC werde höchstens alle 14 Tage frequentiert.