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Streit um Mediengesetz in Polen

21. Juli 2003
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Warschau, 21.07.2003. GAZETA WYBORCZA, poln.

Die Regierung wird sich an den Sejm wenden, um die Arbeiten an der Novellierung des Gesetzes über Rundfunk und Fernsehen entweder einzustellen oder die gesamte Gesetzesvorlage zurückzuziehen. (...) Dies kündigte heute der Premierminister an.

Der Premierminister gab zu, dass dieser Antrag der Regierung auf die Ermittlungsergebnisse der Sejm-Ermittlungskommission zurückzuführen sei, die sich mit der Aufklärung der so genannten Rywin–Affäre beschäftigt sowie auf die Bitte von Sejmmarschall Marek Borowski. Marek Borowski wandte sich ebenfalls an die Ermittlungskommission mit der Bitte, eine Stellungnahme hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Fortführung der Arbeiten an dieser Gesetzesnovellierung abzugeben. Die Ermittlungskommission hatte am Samstag (19.7) einen Antrag bei der Generalstaatsanwaltschaft gestellt, Ermittlungen wegen Verfälschung der Gesetzesvorlage über Radio und Fernsehen einzuleiten.

"In Anbetracht aller Umstände, die mit dem Gesetzgebungsprozess verbunden sind, ist die These berechtigt, dass man entweder die Arbeiten einstellen oder die gesamte Regierungsvorlage zurücknehmen muss. Morgen, während der Sitzung des Ministerrates, werde ich mich an das Kabinett wenden und um eine Stellungnahme bitten. Das würde bedeuten, dass die Regierung den Sejmmarschall Marek Borowski entweder um die Zurücknahme des Entwurfs über die Novellierung des Gesetztes über Rundfunk und Fernsehen oder um die Einstellung der Arbeiten an dieser Novellierung bitten wird. Dies wird gleichzeitig bedeuten, dass der Ministerrat die Arbeiten an einer neuen Vorlage aufnehmen wird", sagte Premierminister Leszek Miller während der Radiosendung "Sygnaly Dnia" am Montag (21.7).

Leszek Miller zählte drei Begleitumstände auf, die für seine Entscheidung von Bedeutung waren: Dabei handelt es sich um die Notwendigkeit, den polnischen Medienmarkt auf den europäischen Wettbewerb vor dem 1. Mai 2004 vorzubereiten. Ferner geht es um die Notwendigkeit, solche Mechanismen einzuführen, die den Pluralismus der Medien gewährleisten und die es gleichzeitig den Bürgern ermöglichen, Informationen aus vielen Quellen zu beziehen. Als drittes Argument wurde die negative Atmosphäre um die bisherige Gesetzesvorlage erwähnt.

"In Anbetracht aller dieser Faktoren kann man nicht mehr die Fortsetzung der Arbeiten an diesem Gesetzesentwurf fordern und zwar auch dann nicht, wenn sie mit einem Erfolg enden würden. Dies wäre weder für die Qualität der verabschiedeten Gesetze, noch für die polnischen Medien und für das Parlament von Vorteil", betonte Premierminister Miller.

Er kündigte an, dass das Kulturministerium mit den Arbeiten an dem neuen Gesetzesentwurf über Medien beauftragt wird. (Sta)