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Streit um polnisches Mediengesetz dauert an

23. Juli 2003

- Jetzt soll Staatsanwaltschaft entscheiden

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Warschau, 22.03.2003 GAZETA WYBORCZA, poln.

"Die Appellationsstaatsanwaltschaft in Warschau wird sich mit dem Antrag der Sejm-Ermittlungskommission beschäftigen und wegen der Fälschungen im Mediengesetz ermitteln", teilte am Dienstag (22.7.) der stellvertretende Oberstaatsanwalt Kazimierz Olejnik mit.

Den Antrag auf Einleitung von Ermittlungen in Sachen Fälschungen im Inhalt des Gesetzentwurfes über Radio und Fernsehen, aus dem rechtswidrig die Formulierung "oder Zeitschriften" entfernt wurde, stellte am vergangenen Samstag beim Justizministerium (19.7) im Namen der Ermittlungskommission der Vorsitzende dieser Kommission Tomasz Nalecz.

"Diese Angelegenheit wurde dann an die Abteilung für organisiertes Verbrechen bei der Appellationsstaatsanwaltschaft in Warschau weiter geleitet", erklärte Kazimierz Olejnik gegenüber der Polnischen Presseagentur PAP. (...)

Letzten Samstag (19.7.), bei einer Gegenüberstellung der Teilnehmer des Treffens vom 25.3.2002 im Legislationszentrum der Regierung (RCL), bei dem es um Korrekturen in dem Gesetzesentwurf gegangen war, blieben alle Parteien bei ihren bisherigen Aussagen. (...)

Bozena Szumielewicz vom RCL behauptet weiterhin, ihre Gesprächspartner hätten ihr am 25. März versichert, dass "im Gesetzesentwurf laut der letzten Abmachungen und Vereinbarungen die Formulierung ‘oder Zeitschriften‘ nicht enthalten ist".

Die Entfernung der Formulierung "oder Zeitschriften" bedeutete, dass den Verlegern von Zeitschriften die Möglichkeit eingeräumt wurde, Fernsehsender, die in ganz Polen empfangen werden, zu kaufen. Die Herausgeber von Zeitungen wurden aber davon ausgeschlossen. (Sta)