1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Streit um usbekische Flüchtlinge in Kirgisistan

4. August 2005

Bischkek will 15 in Kirgisistan inhaftierte Flüchtlinge aus Andischan an Usbekistan ausliefern – aufgrund von Beweisen für angebliche Straftaten, die die usbekische Seite präsentiert hat. Menschenrechtler protestieren.

https://p.dw.com/p/703Y
Usbekische Flüchtlinge in KirgisistanBild: AP

Die kirgisische Generalstaatsanwaltschaft besteht auf der Auslieferung der usbekischen Bürger, die sich im Gefängnis der kirgisischen Stadt Osch befinden.

Ende vergangener Woche waren mehrere hundert usbekische Flüchtlinge mit UN-Flugzeugen außer Landes gebracht worden. Die kirgisische Staatsanwaltschaft teilte mit, auch der Status dieser Flüchtlinge, die sich nach der Ausreise derzeit in Rumänien aufhielten, müsse überprüft werden. Sie seien nur auf Druck der internationalen Gemeinschaft ausgeflogen worden.

Menschenrechtsorganisationen bezeichnen die Erklärungen der kirgisischen Seite als absurd. Sie wollen sich für die Usbeken, die sich in Kirgisistan in Gewahrsam befinden, vor Gericht einsetzen. Vor dem Gefängnis in Osch halten Vertreter gesellschaftlicher Organisationen Tag und Nacht Wache, um eine heimliche Auslieferung der usbekischen Flüchtlinge zu verhindern.

Handelt es sich um Straftäter?

Dem stellvertretenden kirgisischen Generalstaatsanwalt Nurlan Scheenalijew zufolge hat Taschkent ausreichend Beweise vorgelegt, wonach die 15 Usbeken, die sich derzeit in Osch in Gewahrsam befinden, noch vor den Ereignissen in Andischan vom 12. und 13. Mai schwere Straftaten verübt haben. Er betonte vor Journalisten, jene Leute hätten während der Massenunruhen im Gefängnis von Andischan eingesessen. Scheenalijew ist überzeugt, dass sie an Usbekistan ausgeliefert werden müssen. Er sagte: "Bei der Prüfung der Fälle wurde festgestellt, dass die Gerichtsverfahren gegen diese Bürger am Donnerstag, den 12. Mai abgeschlossen wurden. Das Urteil hätte am darauf folgenden Montag verkündet werden sollen, aber wegen der Ereignisse von 21. Mai kam es nicht mehr dazu."

Verfahren noch offen

Menschenrechtsorganisationen teilten mit, derzeit dürfe von einer Auslieferung keine Rede sein. Elf der 15 Personen, die sich in Gewahrsam befänden, hätten bereits einen UN-Flüchtlingsstatus erhalten. Außerdem könnten auch nach kirgisischem Recht Menschen erst dann ausgewiesen werden, wenn deren Status von der kirgisischen Einwanderungsbehörde geklärt sei. Dieses Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Wie die Leiterin der Menschenrechtsorganisation Adilet, Tscholpon Dschakupowa, betonte, könnten die betroffenen Personen vor Gericht sogar noch in Berufung gehen. So lange kein endgültiges Urteil des Obersten Gerichts Kirgisistans vorliege, dürfe der Generalstaatsanwalt eine Auslieferung nicht anordnen, so Dschakupow. Sie schloss nicht aus, dass die kirgisischen Behörden zu unerwarteten und gesetzwidrigen Maßnahmen greifen könnten.

Erpresst Taschkent Bischkek?

Eine Quelle im kirgisischen Präsidialamt teilte der Deutschen Welle mit, die Generalstaatsanwaltschaft Kirgisistans werde von usbekischer Seite unter Druck gesetzt - deswegen habe sie diese kategorische Haltung eingenommen. Der usbekische Geheimdienst drohe angeblich, in Usbekistan lebende kirgisische Bürger festzunehmen und gegen sie unbegründete Vorwürfe zu erheben. Die Leiterin der Nichtregierungsorganisation Bürgergesellschaft gegen Korruption, Tolkan Ismailowa, äußerte die Vermutung, der Wunsch der kirgisischen Behörden, die Flüchtlinge möglichst bald auszuweisen, sei nur teilweise auf politische Erpressung zurückzuführen. Vielmehr spiele auch Korruption innerhalb der Spitze der kirgisischen Generalstaatsanwaltschaft eine Rolle. Sie unterstrich: "Ich denke, in dieser Sache gibt es ein Rätsel, das wir noch lösen müssen."

Verstärkte Grenzkontrollen

Laut der kirgisischen Presse zieht Usbekistan an der Grenze zu Kirgisistan zusätzliche Militäreinheiten zusammen, um die Kontrollen an den Passierstellen zu verstärken. Diese Informationen hat der kirgisische Grenzdienst auf Nachfrage der Deutschen Welle bestätigt. Vermutet werde, dass Usbekistan Angehörige derjenigen Flüchtlinge verfolgt, die nach Rumänien ausgeflogen worden sind. Taschkent wolle verhindern, dass jene Angehörige versuchen, nach Kirgisistan zu gelangen.

Witalij Katargin, Bischkek
DW-RADIO/Russisch, 2.8.2005, Fokus Ost-Südost