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Streit um Verfassungsschutz

24. Mai 2013

Nach den Ermittlungspannen bei den Terrormorden der rechtsextremen NSU bestand Einigkeit: Der Verfassungsschutz muss reformiert werden. Jetzt streiten Bund und Länder.

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Die Silhouette von Bundesinnenminister Friedrich bei der Konferenz der Innenminister (Foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Bund und Länder sind bei der angestrebten Reform des Verfassungsschutzes auf Kollisionskurs gegangen. Bei der Innenministerkonferenz lehnten die Länder geschlossen die vom Bund geforderte Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ab. "Es kann nicht sein, dass wir eine Megabehörde in Berlin haben, die anordnet, wie die Landessicherheitsbehörden zu arbeiten haben", sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD). Man brauche eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte bei den Beratungen der Ressortchefs in Hannover einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es dem Bundesamt ermöglichen würde, in den Ländern aktiv zu werden, ohne wie bisher dafür eine Erlaubnis einzuholen. Die Verfassungsschutzzentrale in Köln kann "im Benehmen" mit der jeweiligen Landesbehörde Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen sammeln sowie die Koordinierung und die zentrale Auswertung übernehmen, heißt es in dem Entwurf.

Komplettes Versagen der Sicherheitsbehörden

Auch den Unions-geführten Ländern gehen diese Pläne zu weit, wie der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), deutlich machte. Friedrich hingegen beharrte auf seiner Forderung. "Es muss die Möglichkeit geben für das Bundesamt, eigene Informationen zu sammeln in besonders gravierenden Fällen", betonte der CSU-Politiker.

Fortschritte ...

... gab es bei der im Zuge der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes geplanten Einrichtung einer zentralen V-Leute-Datei. Die Minister verständigten sich dazu auf erste Eckpunkte. Wie Friedrich erklärte, sollen keine vollständigen Namen von Verbindungsleuten gespeichert oder zwischen den Ämtern weitergegeben werden. Über andere Angaben müssten die Verfassungsschutzbehörden aber in der Lage sein festzustellen, ob ein V-Mann bereits im Dienst eines anderen Amtes stehe. "Der Verfassungsschutz kann als Frühwarnsystem auf den Einsatz von V-Leuten nicht generell verzichten. Extremisten kommunizieren und koordinieren nicht in der Öffentlichkeit, sondern im Verborgenen", begründete NRW-Innenminister Jäger das Festhalten an den vielfach kritisierten V-Leuten.

Friedrich legte bei dem Treffen in Hannover auch einen Gesetzentwurf vor, der eine leichtere Ausweisung sogenannter Haßprediger ermöglichen soll. Nicht nur politischer, sondern auch religiöser Extremismus könnte danach eine Ausweisung nach sich ziehen, sagte Friedrich. Der Bundesinnenminister möchte das Ausweisungsrecht verschärfen und einen eigenen Ausweisungstatbestand schaffen für "gewaltbereite Extremisten, die Religion für ihre Zwecke missbrauchen". Der Gesetzentwurf zielt insbesondere auf die radikal-islamische Bewegung der Salafisten.

wl/qu (dpa, afp, epd, kna)