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Sudan: Christin freigelassen

23. Juni 2014

Der Fall von Mariam Ibrahim sorgte weltweit für Schlagzeilen. Jetzt ist die "wegen Abfalls vom islamischen Glauben" bereits zum Tode verurteilte Frau doch freigelassen worden.

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Die sudanesische Christin Mariam Ibrahim darf Gefängnis verlassen (Foto: EPA)
Bild: picture-alliance/dpa

Mitte Mai hatte das Al-Hadsch-Jusif-Gericht in Khartum angeordnet, Mariam Ibrahim (Foto) wegen Gotteslästerung und Glaubensabtrünnigkeit zu hängen. Sie könne dem nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre, hieß es. Jetzt hat ein Berufungsgericht das Todesurteil widerrufen und die Freilassung der 27-Jährigen angeordnet. Die junge Frau hat ihren Anwälten zufolge das Gefängnis bereits verlassen.

Internationaler Protest gegen Urteil

Mariam Ibrahim ist die Tochter eines muslimischen Vaters und einer orthodoxen Christin aus Äthiopien. Die Frau war wegen der weitgehenden Abwesenheit ihres Vaters von der Mutter als Christin erzogen worden und hatte einen christlichen US-Bürger mit sudanesischen Wurzeln geheiratet. Laut der sudanesischen Auslegung des islamischen Rechts der Scharia gelten Kinder eines muslimischen Vaters jedoch automatisch als Muslime und dürfen demnach auch keinen Christen heiraten. Tun sie es dennoch, wird dies von den Gerichten als Ehebruch gewertet.

Nach der Verurteilung zum Tode gab es weltweit Proteste von Menschenrechtsgruppen. Auch mehrere EU-Instititutionen sowie die Repräsentanten der wichtigsten religiösen Gemeinschaften in Europa forderten den Sudan damals dazu auf, das Urteil aufzuheben.

Ibrahim hat während ihrer Haft im Frauengefängnis eine Tochter zur Welt gebracht - ohne medizinische Hilfe und in Fußketten. Da die Hochzeit mit einem Christen im Sudan nicht gesetzlich anerkannt wird, drohten der Frau neben dem Todesurteil auch noch 100 Peitschenhiebe wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs.

djo/se (dpa, AFP)