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Suu Kyi wird noch länger eingesperrt

11. August 2009

Die birmanische Bürgerrechtlerin Aung San Suu Kyi ist zu weiteren 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden. Die Richter sprachen sie schuldig, gegen Auflagen ihres seit Jahren bestehenden Hausarrests verstoßen zu haben.

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Aung San Suu Kyi (Foto: AP)
Aung San Suu KyiBild: DW-Montage/picture-alliance/dpa

Eigentlich verurteilten sie die Richter sogar zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe. Auf Anweisung des Chefs der Militärregierung, General Than Shwe, sei die Haftstrafe jedoch in anderthalb Jahre Hausarrest umgewandelt worden, teile Innenminister Maung Oo am Dienstag (11.08.2009) mit. Der ebenfalls angeklagte US-Bürger John Yettaw wurde zu sieben Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

Die Friedensnobelpreisträgerin stand vor Gericht, weil sie Yettaw während ihres Hausarrests bei sich beherbergte, nachdem er sich ungebeten Zutritt auf das Gelände ihres Hauses verschafft hatte. Die seit Jahren unter Hausarrest stehende Oppositionschefin wird damit auch während der für 2010 anstehenden Wahlen unter Hausarrest stehen.

Scharfe Kritik der EU und Deutschlands

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (Foto: AP)
Frank-Walter SteinmeierBild: AP

Aus Protest gegen die neue Verurteilung der birmanischen Oppositionsführerin will die Europäische Union ihre Sanktionen gegen das Militärregime des südostasiatischen Landes verschärfen. Zugleich verurteilte die schwedische Ratspräsidentschaft das Urteil als 'ungerechtfertigt' und verlangte die unverzügliche und bedingungslose Freilassung Suu Kyis.

Auch die Bundesregierung verurteilte die Entscheidung. „Das heutige Urteil ist ein weiterer Rückschlag für die Menschenrechte in Birma“, sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), sagte, die Militärführung habe mit diesem Schauprozess abermals gezeigt, dass sie zu Schritten in die richtige Richtung weder bereit noch fähig sei. Das Urteil sei ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich für Freiheit und Menschenrechte in Birma engagierten.

Keine Verurteilung durch Weltsicherheitsrat

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen konnte sich bei einer Sondersitzung in New York vorerst nicht darauf einigen, die Arrestverlängerung für Suu Kyi zu verurteilen. Ein Entwurf der USA fand zwar nach Auskunft des amtierenden Ratspräsidenten John Sawers "beachtliche Unterstützung" im höchsten UN-Gremium. Einige Mitglieder wollten jedoch zunächst Rücksprache mit ihren Regierungen halten, sagte Sawers, der als britischer Botschafter in diesem Monat den Vorsitz im 15-köpfigen Sicherheitsrat innehat.

Die amerikanische UN-Botschafterin Susan Rice sagte, in dem Entwurf werde die Verlängerung des Hausarrests einmütig verurteilt. Außerdem werde darin die Freilassung von Suu Kyi verlangt.

Vorbehalte wurden zunächst von China, Russland, Vietnam und Libyen geltend gemacht. Ein Beschluss verzögert sich damit um mindestens einen Tag. Der stellvertretende UN-Botschafter Frankreichs, Jean-Pierre Lacroix, sagte, die Angelegenheit erfordere eine rasche Entscheidung.

Schon 14 Jahre unter Arrest

Die 64-jährige Suu Kyi hat bereits 14 Jahre unter Arrest oder in Haft verbringen müssen. Im Westen wird das Verfahren allgemein als Schauprozess verurteilt. Vor dem Insein-Gefängnis im Norden der Hauptstadt, wo der Prozess meist hinter verschlossenen Türen stattfand, waren die Sicherheitsvorkehrungen am Morgen drastisch verschärft worden. Nach Angaben von Augenzeugen wurde das Gebiet rund um das Gefängnis abgesperrt; Vertreter der Botschaften erhielten jedoch die Erlaubnis, dem Verfahren beizuwohnen.

Demonstrantin mit Suu Kyi-Plakat (Foto: dpa)
Solidaritätskundgebung für Suu Kyi in BerlinBild: picture-alliance/ dpa

Yettaw war am Montagabend aus dem Krankenhaus entlassen worden, wo er seit vergangener Woche nach mehreren Krampfanfällen behandelt wurde. Wegen Yettaws Zustand waren Beobachter zunächst davon ausgegangen, dass die Urteilsverkündung verschoben werden könnte.

Für die Freilassung Suu Kyis hatte sich Anfang Juli auch UN-Generalsekretär Ban Ki Moon eingesetzt. Die Militärregierung lehnte dessen Bitte nach einem Treffen mit der inhaftierten Frau jedoch brüsk ab. (mm/wa/gri/dpa/afp/ap)

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