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Symbolische Strafe für Arundhati Roy

6. März 2002
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Die indische Schriftstellerin Arundhati Roy ist wegen ihrer Kritik am Obersten Gerichtshof zu einer symbolischen Haftstrafe von einem Tag und einer Geldbuße verurteilt worden. Sollte die Autorin die 2000 Rupien (rund 47 Euro) nicht bezahlen können, muss sie für drei Monate ins Gefängnis, urteilte das Gericht am Mittwoch (6. März 2002) in Neu Delhi. Roy (40) hatte das höchste indische Gericht
kritisiert, weil es den Bau eines großen Staudamms genehmigt hatte. Nach Ansicht der Gegner macht das Projekt 40 000 Familien heimatlos.

"Wenn ich das Gefühl hätte, ich müsste mich entschuldigen, hätte ich mich entschuldigt", sagte die Bürgerrechtlerin. Es gehe um das Recht auf freie Meinungsäußerung und darum,
dass auch das höchste Gericht Rechenschaft schuldig sei. Roy ist mit ihrem Roman "Der Gott der kleinen Dinge" international bekannt geworden.