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Syrien-Konflikt soll vor Strafgerichtshof

15. Januar 2013

Die Schweiz will den Syrien-Konflikt vor den Internationalen Strafgerichtshof bringen und hat deshalb den UN-Sicherheitsrat angerufen. Deutschland unterstützt die Initiative.

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Schild vor dem Eingang des Internationalen Strafgerichthofes in Den Haag (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) soll laut einem Schweizer Vorstoß die Kriegsverbrechen in Syrien ahnden. Die zahlreichen Vorwürfe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen müssten untersucht und die Verantwortlichen aller Konfliktparteien vor Gericht gebracht werden, heißt es in einem Schreiben des Schweizer Außenministeriums in Bern, das an den UN-Sicherheitsrat übergeben wurde. Es sei das beste Mittel, für Gerechtigkeit zu sorgen, wenn sich der Strafgerichtshof in Den Haag damit befasse.

Signal an die Opfer

Der Konflikt in Syrien hat nach UN-Angaben bisher mehr als 60.000 Menschen das Leben gekostet, vor allem Zivilisten. Eine politische Lösung ist nicht in Sicht. "Angesichts dieser dramatischen Lage und mangels irgendwelcher Anzeichen einer Verbesserung will die Schweiz mit diesem Brief ein Zeichen für die Einhaltung fundamentaler humanitärer Grundwerte und für Gerechtigkeit setzen", heißt es darin. Die Initiative sei ein Signal an die Opfer, dass sie nicht vergessen seien, aber auch eine Warnung an die Konfliktparteien, das Völkerrecht zu respektieren.

Neben der Schweiz unterstützen 56 weitere Regierungen eine Überweisung des Falls an den Strafgerichtshof, darunter Deutschland. Hingegen schlossen sich Russland und China, die zu den Vetomächten im Sicherheitsrat gehören, nicht der Initiative an.

Syrien-Frage spaltet den UN-Sicherheitsrat

Syrien gehört nicht zu den Unterzeichnerstaaten des Gründungsdokuments über den IStGH. Daher kann nur der UN-Sicherheitsrat ein mögliches Verfahren gegen das Regime Damaskus auf den Weg bringen. Diplomaten halten dies aber für unwahrscheinlich, da das Gremium in der Syrien-Frage tief gespalten ist. Russland und China verhinderten bisher drei Resolutionen, die der syrischen Führung um Staatschef Baschar al-Assad Sanktionen angedroht hätten. Russland gilt als einer der letzten Verbündeten Assads.

Die USA, ebenfalls eine Vetomacht, schlossen sich der Petition auch nicht an, da sie wie Syrien nicht zu den IStGH-Unterzeichnerstaaten gehören. Diplomaten erklärten aber, dass das Land das Vorhaben unterstütze.

Seit Beginn der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Syrien im Frühjahr 2011 registrierte das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) mehr als 600.000 Flüchtlinge in den Nachbarländern und in Nordafrika. In Syrien selbst gibt es mehr als zwei Millionen zivile Binnenflüchtlinge.

pg/wa (dpa, afp, epd)