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Politik

Erdogan könnte deutsches Redeverbot umgehen

1. Juli 2017

Die Bundesregierung lehnt einen Auftritt des Präsidenten der Türkei am Rande des G20-Gipfels ab. Laut türkischer Botschaft braucht Erdogan dazu nicht zwingend eine Genehmigung: Spricht er in einem Konsulat?

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Türkei Präsident Tayyip Erdogan hält eine Rede an seine Anhänger in Istanbul
Bild: Reuters/M. Sezer

"Für einen Auftritt des Präsidenten in einem türkischen Generalkonsulat bedarf es keiner Genehmigung der Bundesregierung", sagte Botschaftssprecher Refik Sogukoglu der in Düsseldorf erscheinenden Zeitung "Rheinische Post". Diese Entscheidung liege allein bei Staatschef Recep Tayyip Erdogan.

Die Bundesregierung hatte zunächst eine Anfrage Erdogans für einen Auftritt am Rande des G20-Gipfels in Hamburg negativ beschieden. Am Freitag schränkte sie Auftritte ausländischer Regierungsvertreter in Deutschland dann generell ein. Ein Verbot gilt für Auftritte weniger als drei Monate vor deutschen Wahlen oder einer Abstimmung im jeweiligen Heimatland des ausländischen Gastes. EU-Politiker sind von dieser Regelung ausgenommen.

Damit solle sichergestellt werden, dass innenpolitische Konflikte eines Landes nicht nach Deutschland hineingetragen würden, hatte Außenamtssprecher Martin Schäfer zur Begründung erklärt. 

Wessen Hoheitsgebiet?

Das Auswärtige Amt hatte am Freitag alle ausländischen Vertretungen in einer Rundnote darüber informiert, dass solche Auftritte künftig der Genehmigung der Bundesregierung bedürfen. Laut Ministerium sind grundsätzlich auch Veranstaltungen in ausländischen Botschaften oder Konsulaten von der Neuregelung betroffen, da auch diese zum deutschen Hoheitsgebiet gehören.

Nach Presseberichten soll das Auswärtige Amt der Türkei auch deutlich gemacht haben, dass man Leibwächter Erdogans, gegen die in den USA Haftbefehle vorliegen, nicht beim G20-Treffen in Hamburg erwarte. Zwölf Bodyguards werden beschuldigt, in Washington auf friedliche Demonstranten eingeprügelt zu haben.   

Tatsächliche und geplante Auftritte türkischer Politiker hatten im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums vom 16. April für massive Verstimmungen zwischen Berlin und Ankara besorgt. Für den Fall eines Referendums in der Türkei über eine Todesstrafe waren Veranstaltungen türkischer Politiker in der Bundesrepublik ausgeschlossen worden.  

SC/uh (afp, RP)