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Tadschikistan: Oppositionspartei als Terror-Organisation eingestuft

18. Januar 2007

Die tadschikische Staatsanwaltschaft hat am 15. Januar eine Liste von Organisationen vorgelegt, die vom Obersten Gericht als terroristisch eingestuft wurden. Darunter ist die oppositionelle Partei Freies Tadschikistan.

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Tadschikische Staatsmacht geht gegen Gegner vor

Neben der vor sechs Jahren verbotenen Partei "Hisb-ut-Tahrir" sind zehn weitere Organisationen, darunter die "Islamische Bewegung Usbekistans", die "Islamische Partei Turkestans" und "Al-Kaida", auf die Liste der Organisationen gekommen, die in Tadschikistan als terroristisch gelten.

Zu den extremistischen Gruppierungen gehört nun auch die im Ausland gegründete oppositionelle Partei "Tojikiston ozod" ("Freies Tadschikistan"). Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft besteht die Partei seit zehn Jahren. Gegründet worden sei sie vom ehemaligen tadschikischen Premierminister Abdumalik Abdulladschanow und dessen Mitkämpfer Jarasch Kurbanow, der heute in Usbekistan wegen Dokumentenfälschung eine Freiheitsstrafe absitzt. Abdumalik Abdulladschanow wurde 1997 vorgeworfen, einen Anschlag auf Präsident Emomali Rachmonow geplant zu haben. Der ehemalige tadschikische Premier, nach dem international gefahndet wird, soll sich in den USA aufhalten.

Vorwürfe gegen Auslands-Partei

Abdukodyr Muchammadijew von der tadschikischen Generalstaatsanwaltschaft sagte, die Anhänger der Partei "Freies Tadschikistan" hätten zum Ziel, die bestehende Rechtsordnung des Landes zu stürzen: "Die Organisation Freies Tadschikistan wurde von tadschikischen regierungsfeindlichen Kräften gegründet, die sich heute im Ausland befinden. Das Programm der Partei wurde geprüft. Weil es extremistische Züge hat, wurde die Partei als terroristische Organisation eingestuft und auf dem Territorium Tadschikistans verboten."

Generalstaatsanwalt Bobodschon Bobochonow erklärte seinerseits, die Organisation "Freies Tadschikistan" arbeite mit dem ehemaligen Oberst des Verteidigungsministeriums, Machmud Chudojberdyjew, zusammen. In den 90er Jahren hatte Chudojberdyjew zweimal zum Sturm gegen die Regierung Rachmonow aufgerufen. Danach versuchte er einen Staatsstreich, indem er mit seinen Anhängern von usbekischem Territorium aus in den Norden Tadschikistans eingedrungen war. Ohne sein Ziel zu erreichen, flüchtete der rebellische Oberst wieder nach Usbekistan, wo er sich nach Angaben des tadschikischen Geheimdienstes bis heute aufhält. Einer der Anführer der Partei "Freies Tadschikistan", Jarasch Kurbanow, äußerte sich aus dem usbekischen Gefängnis heraus mehrfach negativ über Chudojberdyjew, den er als Landesverräter bezeichnete. Dennoch geht der tadschikische Generalstaatsanwalt davon aus, dass sich die Ziele jener Personen gleichen.

Vorbeugende Maßnahmen

Der tadschikische Generalstaatsanwalt Bobochonow sagte nicht, welche Verbrechen die Organisation "Freies Tadschikistan" verübt haben soll. Er sagte nur, der extremistische Charakter ihrer Tätigkeit sei offensichtlich, und das genüge, um sie als terroristische Partei einzustufen: "Jarasch Kurbanow gehört zu Machmud Chudojberdyjews Anhängern. Er organisierte im Ausland seine Gruppierung. Er ist verurteilt, aber andere werden seine Arbeit fortsetzen. Deswegen haben wir das Oberste Gericht aufgefordert, diese Gruppierung zu verbieten. Das Gericht hat unserem Ersuchen stattgegeben. Es geht nicht darum, ob er Verbrechen verübt hat oder nicht, sondern darum, dass diese Gruppierung als terroristisch eingestuft wurde. Wir werden nicht sitzen und abwarten, wann diese Gruppierung ein Verbrechen verübt. Wenn wir sie nicht verboten hätten, dann hätte sie schon damit begonnen, im ganzen Land viele Verbrechen zu verüben."

Nigora Buchari-sade, Duschanbe
DW-RADIO/Zentralasien, 15.1.2007, Fokus Ost-Südost