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Politik

Tausende Flüchtlinge gehen vor Gericht

5. Januar 2017

Experten denken, dass sich die Zahl der Asylverfahren vor deutschen Gerichten 2017 verdreifachen könnte. Viele Flüchtlinge, die klagen, sind Syrer. Viele erheben Einspruch gegen ihren Asylbescheid.

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Deutschland Flüchtlinge
Bild: Reuters/M. Dalder

Allein in Nordrhein-Westfalen gab es 2016 rund 47.300 Gerichtsprozesse, die sich mit Asylfragen beschäftigten. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr davor. 2015 waren es 21.300 Verfahren. Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, erwartet, dass sich die Anzahl von gerichtlichen Asylverfahren 2017 bundesweit nochmals verdoppelt - mindestens. Der "Rheinischen Post" sagte Seegmüller, es könne "vielleicht sogar zu einer Verdreifachung" kommen.

Einige Flüchtlinge klagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wegen Untätigkeit. Manche warten seit einem Jahr darauf, überhaupt ihren Asylantrag stellen zu können. Bevor der Antrag bewilligt wird, sind die Flüchtlinge zum Nichtstun verdammt. Sie können weder Arbeit suchen, noch Deutsch- oder Integrationskurse besuchen.

Das ist aber nicht der einzige Grund für die Verfahrenswelle. Immer mehr syrische Flüchtlinge gehen vor Gericht, weil sie ihre Familien nach Deutschland holen möchten. Mit dem Status, den ihnen das BAMF nach einem Asylantrag in letzter Zeit immer öfter zuerkennt, ist das jedoch nicht erlaubt.

Deutschland OVG entscheidet über Schutzstatus syrischer Flüchtlinge
Bild: picture-alliance/dpa/C. Rehder

Die strengen Regeln des subsidiären Schutzes

Im März 2016 verabschiedete die Bundesregierung das Asylpaket 2. Seitdem gilt für viele Flüchtlinge aus Syrien keine Sonderregelung mehr, ihnen steht also nicht mehr automatisch der volle Schutz nach der Genfer Konvention zu. Stattdessen fallen sie unter den subsidiären Schutz. Dieser besondere Schutz wird Personen gewährt, die nicht belegen können, dass ihnen persönlich im Heimatland politische Verfolgung droht.

Als subsidiär Schutzberechtigter bekommt ein Flüchtling nur eine einjährige, und nicht wie beim Asyl eine dreijährige, Aufenthaltsgenehmigung. Danach muss er eine Verlängerung beantragen. Diese Verlängerung wird zwar gewährt, wenn die Situation im Heimatland immer noch gefährlich ist. Aber Menschen unter subsidiärem Schutz müssen zwei Jahre warten, bevor sie einen Antrag auf Familiennachzug stellen dürfen.

Mesovic: "Wir würden dasselbe tun"

Bernd Mesovic, der stellvertretende Geschäftsführer der Flüchtlingsrechtsorganisation Pro Asyl, kritisiert das Asylpaket 2. Er sagte der DW, Pro Asyl habe versucht, die Regierung zu überzeugen, die Gesetzesänderung nicht zu verabschieden. Als das nicht funktionierte, warnte die Organisation Politiker bereits im vergangenen Sommer, dass eine Welle von Klagen auf sie zukomme.

"Diese Menschen wollen, dass ihre Familien in Sicherheit sind", sagt Mesovic. "Wenn wir in derselben Situation wären, wir würden dasselbe tun."

Bis Dezember 2016 hatten bereits rund 36.000 Menschen gegen ihren Status als subsidiär Schutzberechtigter geklagt. Sie fordern, als politische Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt zu werden.

Bernd Mesovic
Bernd Mesovic von Pro AsylBild: Philipp Eichler

Die Rechnung zahlen die Bundesländer

In den ersten drei Quartalen 2016 stellte Deutschland 50.000 Visa an Personen aus, die zu ihren ausländischen Familienmitgliedern nach Deutschland ziehen wollten. Im gesamten Jahr 2015 wurde die gleiche Anzahl Visa ausgestellt. Mesovic ist nicht überrascht, dass immer mehr Menschen auf das Recht auf Familiennachzug klagen.

"Die Wartezeit zermürbt die Familien", sagt der Pro Asyl-Vertreter. "Es sind ja nicht nur zwei Jahre. Wenn die Wartezeit um ist, kann erst der Antrag gestellt werden. Und es dauert sehr lange, in den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarländern von Syrien überhaupt einen Termin zu bekommen."

Die wachsende Anzahl an Prozessen ist für die deutschen Verwaltungsgerichte eine erhebliche Belastung. In Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl von Asylverfahren von 2013 bis 2016 um 368 Prozent angestiegen. "In einigen Bundesländern ist die Lage noch dramatischer", sagt der Richter Robert Seegmüller.

Er sagt, dass die Verwaltungsgerichte nicht genügend Personal haben, um die Mehrarbeit aufzufangen. Aber obwohl die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Asylpakets 2 für einen Teil der Klagen verantwortlich zeichnet, liegt es nicht an ihr, mehr Richter einzustellen. Das ist Aufgabe der Landesregierungen, da Justiz Ländersache ist.

Bernd Mesovic kritisiert das: "Die Bundesregierung hat diese Gesetze beschlossen, aber die Bundesländer müssen zahlen."

Carla Bleiker
Carla Bleiker Redakteurin, Channel Managerin und Reporterin mit Blick auf Wissenschaft und US-Politik.@cbleiker