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Teure Zigaretten in der U-Bahn

6. September 2002
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Wer in unterirdischen Bahnanlagen raucht, muss
bald mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Dies berichtet die "Berliner Zeitung". Zum 1. Januar 2003
soll die Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen entsprechend ergänzt werden, teilte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen mit. Im Herbst werde der Bundesrat über die vom Bund geplante Änderung beraten und sie voraussichtlich beschließen, hieß es.

Mitarbeiter von Nahverkehrsunternehmen dürften dann das
vorgesehene Ordnungsgeld erheben.