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Teures Nachspiel für die FDP

2. Juli 2009

Es ist eine liberale Altlast: der Parteispendenskandal um den ehemaligen FDP-Politiker Jürgen Möllemann. Jetzt muss die FDP eine Strafe von etwa 4,3 Millionen Euro zahlen.

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Jürgen Möllemann (Foto: AP)
Der frühere FDP-Spitzenpolitiker Jürgen MöllemannBild: AP

Bundestagspräsident Norbert Lammert gab die Entscheidung am Donnerstag (02.07.2009) in Berlin bekannt. Hintergrund der Strafe sind Verstöße gegen das Parteiengesetz durch den nordrhein-westfälischen FDP-Landesverband. In der Gesamtsumme seien 873.500 Euro berücksichtigt, die von der FDP bereits im November 2002 vorsorglich bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt worden waren.

Folgenschweres Flugblatt

Ein Flugblatt stand am Anfang der Spendenaffäre Möllemann. In der Schlussphase des Bundestagswahlkampfs 2002 hatte der damalige nordrhein-westfälische FDP-Landesvorsitzende das Faltblatt in Millionenauflage an die Haushalte in Nordrhein-Westfalen verteilen lassen, um das selbst gesteckte Wahlziel 18 Prozent zu erreichen. Weil er in dem Flugblatt Israels damaligen Ministerpräsidenten Ariel Scharon und den Fernseh-Moderator Michel Friedman scharf angriff, wurde Möllemann Antisemitismus vorgeworfen.

Das Flugblatt führte zum Parteiaustritt des einstigen Vizekanzlers und löste die Finanzaffäre aus, die jetzt - sieben Jahre nach dem Vorgang - eine Millionenstrafe für die FDP zur Folge hat. Nach wochenlangem Schweigen über die Finanzierung des Flugblatts räumte Möllemann im November 2002 gegenüber der Staatsanwaltschaft ein, er habe knapp eine Million Euro von nicht genannten Spendern besorgt, seinem Privatvermögen zugeführt, gestückelt und auf zwei Konten eingezahlt. Woher Möllemann das Geld hatte, ist bis heute ungeklärt. Als Drehscheibe der undurchsichtigen Finanztransaktionen des Politikers hatte die Staatsanwaltschaft Liechtenstein ausgemacht.

Mit dem Fallschirm in den Tod

FDP-Schatzmeister Solms (Foto: DW-TV)
FDP-Schatzmeister Solms behält sich rechtliche Schritte gegen den Strafbescheid vorBild: DW-TV

Möllemann selbst kam nicht vor Gericht. Als am 5. Juni 2003 mehr als 100 Beamte im Zuge einer internationalen Razzia ausrückten, um sein Firmengeflecht zu durchsuchen, bestieg der passionierte Fallschirmspringer ein Flugzeug und stürzte in den Tod. Die Staatsanwaltschaft konnte einen Selbstmord nicht ausschließen, aber auch nicht sicher feststellen.

FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms machte erneut deutlich, dass sich die Liberalen vorbehalten, rechtlich gegen den Bescheid vorzugehen. Der Wahlkampf werde durch die Strafe nicht beeinträchtigt, ergänzte er.

Die nordrhein-westfälischen FDP-Mitglieder hatten beschlossen, insgesamt zehn Jahre lang eine Sonderumlage zur Finanzierung der zu erwartenden Strafe zu bezahlen. (mbö/mas/haz/uh/dpa)