1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Trotzdem hingerichtet

6. August 2008

Die Justiz im US-Bundesstaat Texas hat die Todesstrafe gegen einen aus Mexiko stammenden Mörder vollstreckt. Damit setzten sich die USA nicht nur über Bedenken des Internationalen Strafgerichtshofs hinweg.

https://p.dw.com/p/ErNI
Demonstranten protestieren gegen die Todesstrafe (Quelle: AP)
Die Hinrichtung wurde von Demonstrationen begleitetBild: AP

Der 33-jährige José Ernesto Medellin wurde am Dienstag (05.08.2008) im Gefängnis von Huntsville mit einer Giftspritze getötet. "Es tut mir leid, dass euch mein Handeln Schmerz zugefügt hat", sagte Medellin in seinen letzten Worten. "Ich hoffe, dies bringt euch den gewünschten Abschluss. Lasst nie den Hass zu." Medellin war 1993 schuldig gesprochen worden, gemeinsam mit anderen Mitgliedern einer Jugendbande in Houston die 14-jährige Jennifer Ertman und deren 16-jährige Freundin Elizabeth Pena vergewaltigt und ermordet zu haben. Zur Tatzeit war Medellin 18 Jahre alt.

Der Vater der ermordeten Elizabeth Pena, Adolf Pena, beobachtete die Hinrichtung und sagte anschließend: "Wir fühlen uns erleichtert." Die mexikanische Regierung verurteilte die Hinrichtung und schickte dem US-Außenministerium eine Protestnote.

Verstoß gegen Völkerrecht?

Die Eltern der ermordeten Mädchen sprechen nach der Hinrichtung mit den Medien (Quelle: AP)
Die Eltern der ermordeten Mädchen zeigten sich nach der Hinrichtung erleichtertBild: AP

Der Oberste Gerichtshof in Washington hatte am Dienstag einen Antrag der Anwälte Medellins auf Aufschiebung der Hinrichtung abgelehnt. Medellins Anwälte machten geltend, dass die texanischen Justizbehörden bei dem Prozess die Wiener Konvention über konsularische Beziehungen missachtet hätten. Aus dem gleichen Grund hatte sich zuvor der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag bereits zwei Mal gegen das Todesurteil ausgesprochen.

Die Wiener Konvention von 1963 schreibt vor, dass jeder Staat ausländischen Häftlingen Rechtsbeistand durch das Konsulat ihres Heimatlandes ermöglichen muss. Medellin und 50 weitere in den USA einsitzende mexikanische Todeshäftlinge seien nicht von ihrem Recht in Kenntnis gesetzt worden, befand der Internationale Strafgerichtshof und forderte deshalb die erneute Überprüfung dieser Todesurteile.

Selbst Bush war dagegen

Das US-Repräsentantenhaus brachte daraufhin zwar eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg, die vom US-Kongress bislang jedoch nicht verabschiedet wurde. Unterdessen forderte auch US-Präsident George W. Bush den Bundesstaat Texas auf, das Urteil des Internationalen Gerichtshofes zu respektieren. Doch der Gouverneur von Texas vertrat die Auffassung, die Entscheidung über die Hinrichtung sei Sache seines Bundesstaates.

Das Oberste US-Gericht hatte geurteilt, US-Bundesstaaten seien nicht an die Urteile aus Den Haag gebunden. Die texanischen Behörden erklärten, die Hinrichtung sei daher "in vollem Einklang mit dem Völkerrecht" erfolgt. Medellin habe seine konsularischen Rechte erst vier Jahre nach seiner Festnahme geltend gemacht. (ag)