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Transparenz trotz EU-Erweiterung

Elisabeth Cadot29. September 2003

Zu den zentralen Organen der Europäischen Union zählt die EU-Kommission mit Sitz in Brüssel. Die Gebote der Stunde: Europa öffnen und die Arbeit der Kommission bürgernah gestalten.

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Gebäude der EU-Kommission in BrüsselBild: AP

Zur Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben sich im Juli 1967 drei Gremien zusammengeschlossen: die Montan-Union, die Kommission der Euratom und die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Ziel war zum einen, mit der EWG "den Einzelstaaten in Europa die Instrumente für Kriege gegeneinander aus der Hand zu nehmen und sie zu vergemeinschaften", so Walter Hallstein, der als erster Präsident der EWG die Kommission mit auf den Weg brachte. Darüber hinaus wollte man durch diese Gründung auch den Wohlstand heben. All das habe schließlich zu einer "wirtschaftlichen Blüte ohnegleichen in Europa beigetragen."

Ganz nah am Bürger

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften - seit dem EU-Vertrag von 1993 umbenannt in Europäische Kommission - ist das ausführende Organ der EU. Sie hat weit reichende Initiativ- und Gesetzgebungs-Befugnisse. Außerdem stellt sie den Haushalt auf und gilt als "Hüterin" der EU-Verträge. Kern der Kommission ist das Kollegium, bestehend aus 20 Kommissaren. Sie werden von den Mitgliedsstaaten einvernehmlich für fünf Jahre ernannt.

Die Kommissare sind ausschließlich den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet. Sie üben ihre Tätigkeiten unter politischer Führung ihres Präsidenten aus. "Europa öffnen und die Arbeit der Kommission für die Bürger vollständig überschaubar" machen, seien die Gebote der Stunde, sagt Romano Prodi, der Präsident der EU-Kommission. "Ich möchte, dass alle Bürger unsere Arbeit unmittelbar verfolgen und dass sie feststellen können, dass die Kommission sich wirklich mit den Problemen beschäftigt, die den Bürgern am Herzen liegen."

Künftig weniger Kommissare

Damit die anstehende Erweiterung der Europäischen Union das Gremium nicht lähmt, hat der EU-Konvent jetzt vorgeschlagen, die Anzahl der Kommissare zu beschränken: Jeder Mitgliedstaat soll künftig dem Kommissionspräsidenten drei Personen vorschlagen, die für die Funktion eines Kommissars in Frage kommen. Darunter muss mindestens eine Frau sein. Der Präsident wählt daraus sein Kollegium und achtet dabei auf ein politisches und geographisches Gleichgewicht.