1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Klage gegen Lissabon

29. September 2009

2010 sollte der EU-Reformvertrag in Kraft treten - vorausgesetzt die Iren stimmen dafür. Doch nun deutet sich eine weitere Verzögerung an: In Tschechien klagt ein Senatsabgeordneter erneut gegen den Vertrag.

https://p.dw.com/p/JtVc
Vaclav Klaus zeigt auf etwas (Foto: dpa)
Die Unterschrift von Tschechiens Präsident Klaus könnte sich noch bis ins Jahr 2010 hinein verzögernBild: picture-alliance/ dpa

Dem Vertrag von Lissabon fehlen noch drei Unterschriften. Doch während ganz Europa nach Westen auf das Referendum in Irland blickt, deutet sich im Osten Europas das nächste Problem an: Der tschechische Senatsabgeordnete Jiri Oberfalzer legte am Dienstag (29.09.2009) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Unterzeichnung des Lissabon-Vertrages ein. "Mit dem Abkommen droht Europa ein Superstaat zu werden, bei dem einzelne Länder an Souveränität verlieren", sagte Oberfalzer zur Begründung.

Streitpunkt: Begleitgesetz

Oberfalzer, der als EU-kritisch bekannt ist, zweifelt das Begleitgesetz des Reformvertrages an. Darin sei vorgesehen, dass die Übertragung von nationalen Kompetenzen an die EU nur an eine einfache Parlamentsmehrheit gekoppelt ist. Der Abgeordnete ist der Meinung, für solche Entscheidungen sei eine verfassungsgebende Mehrheit nötig. Oberfalzer fordert, dass Präsident Vaclav Klaus mit seiner Unterschrift unter den Vertrag bis nach einem Urteil warten soll.

Ein Buch mit Unterschriften (Foto: AP)
Der Vertrag von Lissabon kann nicht in Kraft treten, solange Unterschriften fehlenBild: AP

Es gilt als wahrscheinlich, dass Präsident Klaus dieser Forderung entspricht. Er hatte bereits vor dieser Klage gesagt, dass er den Vertrag als letzter der 27 Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnen wolle - und erst dann, wenn alle juristischen Bedenken geklärt sind. Auch Klaus gilt als EU-kritisch.

So droht dem Ratifizierungsprozess eine erneute Verzögerung. Denn in der Vergangenheit brauchte das Gericht meistens mehrere Monate, bis es zu einer Entscheidung kam. Ursprünglich sollte der Vertrag von Lissabon zum Jahreswechsel in Kraft treten – die Zustimmung der Iren vorausgesetzt. Die Klage wird diesen Zeitpunkt voraussichtlich weiter nach hinten schieben. Neben der Zustimmung der Iren und der tschechischen Unterschrift fehlt auch noch die Unterschrift des polnischen Präsidenten, damit der Lissabon-Vertrag in Kraft treten kann.

Erste Klage war erfolglos

Bereits 2008 hatten Senatoren der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) um Oberfalzer gegen den Vertrag von Lissabon geklagt. Das Verfassungsgericht in Brünn hatte im November vergangenen Jahres entschieden, dass der Vertrag mit dem tschechischen Recht vereinbar sei. (kuk/mg/dpa/AFP)