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Tschechien: Entschädigung für deutsche Minderheit?

16. Januar 2002

– Landesverband um klare Formulierung seiner Forderungen bemüht

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Prag, 15.1.2002, RADIO PRAG, deutsch

Im Juli vergangenen Jahres reichte der "Landesverband der Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien" eine Petition an den dafür zuständigen Parlamentsausschuss ein. Man appellierte an den tschechischen Staat, zumindest symbolische Entschädigungen für die nach dem zweiten Weltkrieg geleistete Zwangsarbeit sowie für Inhaftierungen und Enteignungen an Mitglieder der deutschen Minderheit zu leisten. Olaf Barth berichtet.

Im November lehnte der Petitionsausschuss den Appell rundweg ab. Der angesehene Rechtswissenschaftler Vaclav Pavlicek schrieb daraufhin in einem Kommentar für die Tageszeitung "Pravo", die historischen Diskurse der Petition seien zum Teil Geschichtsverdrehung. Pavlicek urteilte, solche Behauptungen seien dazu angetan, die guten Beziehungen zwischen den Tschechen und der deutschen Minderheit im Lande zu beinträchtigen.

Vor wenigen Tagen nun nahmen die Vertreter des Landesverbands der Deutschen einen neuen Anlauf vor dem Petitionsausschuss. Diesmal wurden sie, anders als im November, selbst zur Anhörung geladen.

Über das Ergebnis informierte uns Hans Korbel, Präsidiumsmitglied und ehemaliger Vorsitzender des Landesverbands:

"Er hat es nicht abgelehnt, er hat es abgelegt, muss man sagen. Wir als deutsche Minderheit müssen noch etwas weiteres ausarbeiten und zwar müssen wir klarstellen, ob wir eine Änderung der Gesetze verlangen, durch die es zu dem Unrecht gekommen ist oder eine Entschädigung für das Unrecht, das im Rahmen der damaligen Gesetze begangen wurde."

Oder wie es die Zeitung "Pravo" schreibt: Die Vertreter der in Tschechien lebenden Deutschen konnten sich nicht entscheiden, ob sie eine Abschaffung der so genannten "Benes-Dekrete" oder eine Entschädigung im Rahmen der früher geltenden Gesetze verlangen sollten.

Was wird der Landesverband nun unternehmen? Dazu Hans Korbel:

"Wir müssen Kontakt zu Juristen aufnehmen. Wir sind ja keine und wir hatten bisher keinen Juristen gefunden, der sich damit beschäftigen wollte. Wenn wir mit dieser Frage zu Anwälten gekommen sind, dann haben alle gesagt: ‚Wir wollen mit dieser Sache nichts zu tun haben.‘ Wir müssen aber dennoch einen finden, denn ohne Juristen können wir das nicht machen. Es muss im Rahmen der Gesetzgebung sein, damit wir das vorlegen können."

Etliche Abgeordnete bezeichneten die Petition als eine Zumutung. Etwas anders sieht das der CSSD-Abgeordnete und Außenausschussmitglied, Vladimir Lastuvka. Er erklärte, man könne über eine individuelle Entschädigung durchaus diskutieren. Gegenüber Radio Prag führte er aus:

"Die Bürger der Tschechoslowakischen Republik waren vor dem Gesetz alle gleich. Ich denke, man muss analysieren, wie die Gesetze damals lauteten und was sich im Widerspruch dazu ereignete. Das sollte in den Einzelfällen untersucht werden. Es gab Regelungen, wie im Zuge der Entnazifizierung mit den Angehörigen der deutschen Minderheit verfahren werden sollte und falls jemand anders behandelt wurde, ihm etwas abgenötigt oder aufgezwungen wurde, dann muss man das irgendwie entschädigen. Aber über das ‚Wie‘ muss erst noch entschieden werden."

Das scheint doch durchaus im Sinne des Herrn Korbel und seiner Kollegen zu sein. (ykk)