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Tschechien muss Entschädigung an ehemalige Militärrichter zahlen

27. November 2002
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Prag, 26.11.2002, RADIO PRAG, deutsch

Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zufolge sind in der Tschechischen Republik jene ehemaligen Militärrichter diskriminiert worden, denen nach ihrer Eingliederung in das zivile Rechtswesen der Anspruch auf Zahlung einer militärdienstlichen Treueprämie zeitweilig verweigert wurde. Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurde der Fall des ehemaligen tschechischen Militärrichters Anton Buchen aus Príbram zugrunde gelegt, der am Dienstag (26.11.) in Straßburg veröffentlicht wurde. Anhand des Urteilsspruchs hat die Tschechische Republik wegen materieller Benachteiligung eine Entschädigung von 20.000 Euro an den Kläger zu zahlen. Die Tschechische Republik kann gegen dieses Urteil innerhalb von drei Monaten Berufung einlegen. (fp)