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Tschechien will Zugang zu Geheimdienst-Akten erweitern

12. Februar 2002

– Unterhaus billigt Gesetzesnovelle über umfangreichere Offenlegung der Akten der kommunistischen Sicherheitspolizei StB

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Prag, 11.2.2002, RADIO PRAG, deutsch

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat sich für eine weit gehende Offenlegung der etwa 82.000 Akten des kommunistischen Geheimdienstes StB ausgesprochen. Sollte auch der Senat der am Freitag (8.2.) verabschiedeten Gesetzesnovelle zustimmen, erhalten Tschechen zwölf Jahre nach der politischen Wende nicht nur in ihre eigene Akte Einsicht. Dagmar Keberlova fasst zusammen.

Bisher hatte der tschechische oder ehemalige tschechoslowakische Staatsbürger lediglich das Recht, in seine eigene oder diejenige Akte Einsicht zu nehmen, die Angaben zu seiner Person enthält. Mit dem neuen Gesetz soll sich dies ändern. Sollte es in Kraft treten, könnten alle volljährigen Bürger in die bisher geheimgehaltenen Akten über die StB-Mitarbeiter Einsicht nehmen, zugänglich werden auch die Materialien der geheimen Sicherheitsdienste, mit denen die StB zusammengearbeitet hat. Akten, in denen es um Fragen der Staatssicherheit geht oder deren Veröffentlichung Menschenleben gefährden könnten, sollen jedoch auch künftig der Geheimhaltung unterliegen.

Befürworter der Novelle erhoffen sich von der umfangreicheren Offenlegung eine "moralische Säuberung der Gesellschaft." So argumentierte auch eine der Autorinnen des Gesetzes, die ODS-Senatorin Dagmar Lastovecka. Jede Gesellschaft sollte daran interessiert sein, ihre eigene Vergangenheit kennen zu lernen. Die Akten würden oft unwahre Aussagen oder sogar Lügen beinhalten.

Die StB-Akten werden von einem Amt im ostböhmischen Pardubice verwaltet. Alle Dokumente werden sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes offengelegt. Nur bei dem kompletten Verzeichnis aller Agenten ist eine einjährige Frist vorgesehen. (ykk)