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Tugce-Schläger darf abgeschoben werden

14. März 2017

Sie wollte zwei Mädchen helfen, die belästigt wurden - und bezahlte ihre Zivilcourage mit dem Leben. Der Mann, der Tugce Albayrak zu Boden schlug, kämpfte bis zuletzt dafür, in Deutschland bleiben zu dürfen.

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Deutschland | Tugce-Prozess
Sanel M. (links) während des Prozesses vor dem Landgericht Darmstadt im April 2015Bild: picture alliance/dpa/B. Roessler

Rund zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Studentin Tugce Albayrak steht fest: Der verurteilte Täter kann nach Serbien ausgewiesen werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, gegen die Sanel M. Beschwerde eingelegt hatte.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Wann der 20-Jährige abgeschoben wird, ist aber noch offen. Er sitzt derzeit in Jugendhaft. Das Landgericht Darmstadt hatte ihn im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.

"Alle Maßnahmen für eine zeitnahe Abschiebung"

Ob Sanel M. aus der Strafhaft oder nach deren Ende abgeschoben werde, müssten die Stadt und das Landgericht Wiesbaden entscheiden, sagte ein VGH-Sprecher. Die Ausländerbehörde in Wiesbaden wird nach Angaben einer Sprecherin "umgehend alle erforderlichen Maßnahmen für eine zeitnahe Abschiebung" vorbereiten.

Deutschland | Tugce-Prozess
Angehörige und Freunde halten im Juni 2015 vor dem Darmstädter Landgericht Bilder der Studentin hochBild: picture alliance/dpa/F. von Erichsen

Sanel M. hatte die 22 Jahre alte Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so heftig geschlagen, dass sie mit ihrem Kopf auf dem Asphalt aufschlug. Sie erlag wenige Tage später ihren Verletzungen.

"Gefahr für die öffentliche Sicherheit"

Die Wiesbadener Ausländerbehörde hatte den Täter Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und ihm mit der sofortigen Abschiebung gedroht. Es bestehe ein besonders schwer wiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung, argumentierte die Behörde damals.

Der 20-Jährige hatte sich erfolglos vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ausweisung gewehrt und war dann vor den VGH gezogen. Dieser stellte nun fest, es sei zu befürchten, dass der Verurteilte in Konfliktsituationen erneut aggressiv und gewalttätig reagieren werde. Somit gehe von ihm weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.

Da M. alleinstehend sei, keine Kinder und auch keine Aussicht auf eine Arbeitsstelle habe, könne er sich nach seiner Haft in Serbien ebenso gut neu integrieren wie in Deutschland. Es sei davon auszugehen, dass seine Eltern ihn dabei in Serbien unterstützen.

jj/hk (dpa, afp, epd)