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TÜV im Brustimplantate-Skandal entlastet

2. Juli 2015

Der TÜV Rheinland hat im Skandal um minderwertige Brustimplantate einen juristischen Erfolg erzielt. Ein Gericht in Aix-en-Provence kassierte ein Urteil, das den TÜV zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet hätte.

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Frankreich OP mit Brustimplantaten
Bild: picture-alliance/epa/B. Bebert

Weltweit waren bei zehntausenden Frauen die mangelhaften Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden. Das Unternehmen verwendete für seine Implantate statt speziellem Silikon lediglich ein billiges Industrie-Produkt. Die Kissen reißen daher leichter und können Entzündungen auslösen. Der TÜV Rheinland hatte das Herstellungsverfahren der inzwischen insolventen Firma zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert.

Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence erklärte in seinem Urteil, der TÜV und sein Frankreich-Ableger hätten "keinen Fehler begangen", für den sie haftbar gemacht werden könnten.

Im November 2013 hatte das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon den TÜV dazu verurteilt, 1700 betroffenen Frauen Schadenersatz von zunächst je 3000 Euro zu zahlen. Es hatte dem TÜV vorgeworfen, gegen seine "Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen zu haben. Der TÜV selbst sieht sich als Opfer des PIP-Skandals und legte daraufhin Berufung ein.

Der Skandal war 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten. Behörden, darunter in Frankreich und Deutschland, empfahlen den betroffenen Frauen in einer beispiellosen Aktion ein vorsorgliches Herausoperieren der Implantate.

sp/uh (afp, dpa)