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Ukraine: Neuwahlen als Krisen-Lösung umstritten

5. April 2007

Der ukrainische Präsident hat die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen angeordnet. Die Mehrheit der Abgeordneten widersetzt sich dem Erlass. Ist der Erlass verfassungsmäßig? Sind Neuwahlen bis 27. Mai zu organisieren?

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Parlamentssitzung ohne Oppositionsparteien (2.4.2007)Bild: AP

Der OSZE liegt bislang keine offizielle Einladung der Ukraine vor, die von Präsident Wiktor Juschtschenko für den 27. Mai angesetzten vorgezogenen Parlamentswahlen zu beobachten. Das teilte das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) am 4. März der Deutschen Welle mit. Zu den vorangegangenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen wurde die OSZE von der Regierung in Kiew eingeladen.

Da aber die Regierung den Präsidenten-Erlass über die vorgezogenen Parlamentswahlen nicht anerkennt, könnte möglicherweise der Präsident eine Einladung aussprechen, vermutet Curtis Budden vom ODIHR. Allerdings, sagte Budden der Deutschen Welle, würde er sich an einen solchen Fall nicht erinnern, wo der Präsident und nicht die Regierung eine Einladung ausspricht. Zudem machte Budden darauf aufmerksam, dass OSZE-Beobachter in der Regel acht Wochen vor einem Urnengang ihre Arbeit aufnehmen. Der OSZE-Vorsitzende Miguel Moratinos forderte unterdessen die Konfliktseiten in der Ukraine zu einem Dialog auf. In einer Erklärung kündigt er an, die Ereignisse in der Ukraine aufmerksam zu verfolgen.

In Demokratien entscheidet der Wähler

Hanne Severinsen, Ukraine-Berichterstatterin des Europarates, meint zum Streit zwischen Präsident Juschtschenko und der Regierungsmehrheit im Parlament, jetzt sei zunächst das Verfassungsgericht des Landes gefordert: "An erster Stelle sollte jetzt das Verfassungsgericht tätig werden. Es sollte unverzüglich entscheiden, ob der Erlass mit der Verfassung übereinstimmt."

Vorgezogene Neuwahlen lehnt Severinsen zur Lösung der Krise nicht ab. Im Gespräch mit der Deutschen Welle unterstrich sie: "In jeder Demokratie ist es letztlich der Wähler, der entscheidet. Wahlen sind der normale Weg, wenn es keine Lösung für ein politisches Problem gibt. Und ich hoffe, dass der rechtliche Rahmen für diese Entscheidung überzeugend ist. Der einzige Punkt aus rechtlicher Sicht ist, dass es in der Ukraine noch immer das System der Parteilisten gibt, das für die Wähler nicht sehr gut ist, weil sie nur die gesamte Liste wählen können. Und wenn es auf diesen Listen Politiker gibt, die sich nicht mögen, können sie dagegen nichts machen."

Keine Kompromissbereitschaft

Im Gegensatz zu Hanne Severinsen sieht der CDU-Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Manfred Grund, Mitglied der deutsch-ukrainischen Parlamentariergruppe, in Neuwahlen keinen Ausweg aus der Krise. Er sagte im Gespräch mit der Deutschen Welle, Neuwahlen würden überhaupt keinen Sinn machen. Gleichzeitig unterstrich er: "Ich befürchte, es wird zu Neuwahlen kommen, aber mit einem Ergebnis, mit dem der Präsident überhaupt nicht rechnet." Juschtschenko sei in einer schwierigen Lage: "Der Präsident ist in einer Defensive, aus der er nach meinem Dafürhalten nicht mehr herauskommt, auch nicht durch die Ausrufung von Neuwahlen."

Dass Präsident Juschtschenko im Machtkampf zur Parlamentsauflösung greift, überrascht Grund, der über dieses "letzte Mittel" zudem besorgt ist: "Ich bin besorgt, weil ich der festen Überzeugung bin, dass das Parlament sich so schnell nicht auflösen lässt und dass selbst nach einer Auflösung und nach Neuwahlen keines der Probleme, die die Ukraine hat, gelöst sein wird." Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten setzt ein Ausweg aus der jetzigen Pattsituation Kompromissbereitschaft voraus. Diese vermisst Grund auf beiden Seiten.

Problem Zeitmangel

Inzwischen hat die Diskussionen darüber begonnen, ob es überhaupt möglich ist, Neuwahlen bereits am 27. Mai abzuhalten. Der Vorsitzende des Wähler-Komitees der Ukraine, Ihor Popow, rechnet mit großen Problemen bei der Umsetzung von Juschtschenkos Erlass. Aufgrund der unzulänglichen Gesetzgebung und Zeitmangels werde es schwierig sein, die vorgezogenen Wahlen zu organisieren, sagte er der Deutschen Welle: "Es ist der 27. Mai, weil der Erlass am vergangenen Donnerstag (29.3.) unterzeichnet wurde. So wie ich es verstehe, wurde er danach zunächst einfach nicht veröffentlicht. Und jetzt sind es aus formaler Sicht keine 60 Tage mehr und man kann den Erlass in Frage stellen."

Auch der ehemalige ukrainische Abgeordnete Mychajlo Ratuschnyj befürchtet rechtliche Kollisionen. Im Gespräch mit der Deutschen Welle machte er darauf aufmerksam, dass laut den Fristen des Wahlgesetzes bereits am 4. April die Bildung der Bezirks-Wahlkommissionen hätte abgeschlossen sein müssen. Ferner müssten die politischen Kräfte, die sich an den Wahlen beteiligen wollten, bis zum 10. April Parteitage abhalten und ihre Kandidaten aufstellen.

DW-RADIO/Ukrainisch, 4.4.2007, Fokus Ost-Südost