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UN-Gericht entscheidet zugunsten Deutschlands

3. Februar 2012

Der Internationale Gerichtshof hat im Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen wegen NS-Verbrechen zugunsten Deutschlands entschieden. Italienische Gerichte hätten den Grundsatz der Staatenimmunität nicht berücksichtigt.

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Der Internationale Gerichtshof bei der Urteulsverkündung (Foto: AP/dapd)
Internationaler Gerichtshof urteilt zugunsten DeutschlandsBild: dapd

Damit bestätigte das höchste Gericht der Vereinten Nationen die deutsche Rechtsauffassung. Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Es ging es um Klagen in Italien, die während der deutschen Besatzung zwischen September 1943 und Mai 1945 begangene Kriegsverbrechen betrafen und auf Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten.

So hatte etwa der italienische Kassationsgerichtshof entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers mit mehr als 200 getöteten Zivilsten entschädigen müsse, das die deutsche Wehrmacht 1944 in der Toskana begangen hatte.

Nach deutscher Auffassung verstieß die italienische Justiz mit derartigen Urteilen gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität. Privatpersonen dürfen nach diesem Prinzip keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.

Deutschland betont Verantwortung

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem IGH im Herbst hatte die deutsche Prozessbevollmächtigte Susanne Wasum-Rainer betont, Deutschland wende sich mit der Klage nicht gegen Opfer des Nationalsozialismus und wolle sich seiner Verantwortung auch nicht entziehen. Doch seien über die materiellen Folgen des Zweiten Weltkrieges mit den betroffenen Ländern Friedens- und Reparationsabkommen geschlossen worden.

Deutsche Soldaten besetzen 1943 Rom (Foto: picture alliance)
Deutsche Soldaten in Rom 1943Bild: picture-alliance/akg-images

Nach Angaben des Auswärtigen Amts wurden 1961an Italien 40 Millionen Mark an "Wiedergutmachung" gezahlt. Italien habe damals rechtswirksam auf alle weiteren Forderungen verzichtet. Kritiker hatten argumentiert, Nazi-Deutschland habe mit seinen Angriffskriegen und der systematischen Missachtung der Rechte der Zivilbevölkerung die Staatenimmunität verwirkt.

In den Prozess war auch Griechenland involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.

Autor: Michael Wehling (afp,dpa, ape)
Redaktion: Reinhard Kleber