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UN-Hochkommissarin warnt China vor eigenem Weg

2. September 2005

Die neue UN-Menschenrechtskommissarin Louise Arbour hat die Position Chinas, bei den Menschenrechten einen "eigenen Weg" gehen zu wollen, entschieden zurückgewiesen. UNO und Peking unterzeichnen Abkommen zu Rechtsfragen.

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Die Todesstrafe dieses Angeklagten wurde in China öffentlich verkündetBild: AP

"Es gibt internationale Standards, die erfüllt werden müssen", sagte Arbour zum Abschluss eines fünftägigen Antrittsbesuches am Freitag (2.9.2005) in Peking. Ein Land könne mit Menschenrechten nicht "auf seine eigene Weise umgehen". Kritisch äußerte sich Arbour über die in China ohne Gerichtsverfahren angeordnete Umerziehungshaft, die massive Anwendung der Todesstrafe, Polizeipraktiken und lange Haftzeiten für Verdächtigte.

Menschenrechte sind gut für die Stabilität

Menschenrechte Konferenz in Peking
UN-Menschenrechtskommissarin Louise Arbour (r.) während einer Menschenrechtskonferenz in Peking am 30. August 2005Bild: AP

Das Argument Pekings, gesellschaftliche Stabilität sei wichtiger als Menschenrechte des Einzelnen, wies Arbour zurück. Die Umsetzung von Menschenrechten wahre die Stabilität. "Soziale Stabilität wird am besten gesichert, indem es einen rechtlichen Rahmen gibt, der individuelle Rechte respektiert", sagte sie am Freitag.

Arbour hatte in Peking Außenminister Li Zhaoxing, Staatsrat Tang Jiaxuan, den Justizminister und den Präsidenten des Obersten Gerichts getroffen. Sie sprach zehn konkrete Fälle von Menschenrechten an, darunter den eines Journalisten, eines Uiguren und eines Bürgerrechtlers sowie Fälle von Tibetern. In ihren Gesprächen drang Arbour auf eine Verbesserung der Justizverfahren und auf gerichtliche Überprüfung jedes Freiheitsentzugs, der in Chinas Arbeitslagern ohne Gerichtsurteil möglich ist. Sie forderte mehr Transparenz und Zahlen zur Todesstrafe, die auch für geringere Verbrechen verhängt werde als international üblich.

Rechtshilfe der UNO für Peking

Während des Besuchs hatten China und die Vereinten Nationen (UNO) eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit beim Thema Menschenrechte unterzeichnet. Die UNO erklärte sich darin bereit, China etwa bei der Änderung seines Strafrechts und seiner Anwaltsordnung zu helfen. China seinerseits will das Thema Menschenrechte in die Lehrpläne von Schulen und Universitäten aufnehmen und auch die öffentlich Bediensteten entsprechend unterweisen. Die Übereinkunft war möglich geworden, nachdem sich China zu den Grundsätzen der UN-Menschenrechtskonvention bekannt hatte. Es wird darin aber auch betont, dass China Menschenrechtsfragen auf seine Weise handhaben kann. (kap)